Zutat · E153

Pflanzenkohle

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Pflanzenkohle wird in Lebensmitteln hauptsächlich als Farbstoff (E 153) eingesetzt, um Produkten eine intensive …

Was ist Pflanzenkohle?

Pflanzenkohle ist ein feines, schwarzes Pulver, das durch die Verkohlung von pflanzlichen Materialien wie Holz oder Kokosnussschalen unter Ausschluss von Sauerstoff hergestellt wird. Dieser Prozess, bekannt als Pyrolyse, wandelt das organische Material in eine kohlenstoffreiche Substanz um. Die spezifische Art des Ausgangsmaterials und die Pyrolysebedingungen beeinflussen die Eigenschaften der Pflanzenkohle.

Ist Pflanzenkohle vegan?

Pflanzenkohle ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Gehört Pflanzenkohle zu den Hauptallergenen?

Pflanzenkohle ist kein Allergen und wird nicht aus allergenen Quellen gewonnen.

Wofür wird Pflanzenkohle verwendet?

Pflanzenkohle wird in Lebensmitteln hauptsächlich als Farbstoff (E 153) eingesetzt, um Produkten eine intensive schwarze Färbung zu verleihen.

Ist Pflanzenkohle unbedenklich?

Pflanzenkohle (E 153) ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt.

Verwendungszweck

Pflanzenkohle wird in Lebensmitteln hauptsächlich als Farbstoff (E 153) eingesetzt, um Produkten eine intensive schwarze Färbung zu verleihen. Sie findet sich häufig in Süßwaren, Backwaren, Snacks und Getränken. Ihre Anwendung als Lebensmittelzusatzstoff ist auf bestimmte Lebensmittelkategorien beschränkt und unterliegt gesetzlichen Bestimmungen.

Gesundheitliche Hinweise

Pflanzenkohle (E 153) ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt. EFSA hat den Zusatzstoff bewertet. Bei den üblichen Verzehrmengen in Lebensmitteln gibt es keine bekannten negativen gesundheitlichen Auswirkungen. Es gibt keine Hinweise auf eine Beeinträchtigung der Aufmerksamkeit bei Kindern, wie sie für bestimmte synthetische Farbstoffe diskutiert wird.

Zulassungsstatus

In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)

Zugelassene Verwendungen in der EU

Rechtsgrundlage: (EU) No 0738/2013

LebensmittelkategorieHöchstmenge
1.7.2 Gereifter KäseKeine numerische Höchstmenge angegeben
4.2.4.1 Zubereitungen aus Obst und Gemüse, ausgenommen KompottKeine numerische Höchstmenge angegeben
9.2 Fisch und Fischereiprodukte, einschließlich Weich- und Krebstiere, verarbeitetKeine numerische Höchstmenge angegeben

Die Höchstmengen sind wie veröffentlicht angegeben (mg/kg oder mg/l, je nach Lebensmittel). Manche Einträge haben zusätzliche Bedingungen, und Gruppenzulassungen sind hier nicht aufgeführt; vor der Verwendung eines Werts daher den vollständigen Eintrag prüfen.

Quelle: Europäische Kommission, EU-Datenbank zu Lebensmittelzusatzstoffen.

Allergeninformationen

Pflanzenkohle ist kein Allergen und wird nicht aus allergenen Quellen gewonnen. Sie ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen.

Lebensmittel mit Pflanzenkohle

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

Hinweis: Diese Website zeigt Etikettangaben aus Open Food Facts zur allgemeinen Information. Dies ist keine medizinische Beratung. Maßgeblich ist die Angabe auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.