Zutat · E131

Patentblau V

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Patentblau V wird als Lebensmittelfarbstoff verwendet, um Produkten eine intensive blaue Farbe zu verleihen. …

Was ist Patentblau V?

Patentblau V ist ein synthetischer blauer Farbstoff. Er wird chemisch hergestellt und gehört zur Gruppe der Triphenylmethanfarbstoffe. Der Farbstoff ist gut wasserlöslich.

Ist Patentblau V vegan?

Patentblau V ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Ist Patentblau V glutenfrei?

Es ist auch kein glutenhaltiges Getreide.

Gehört Patentblau V zu den Hauptallergenen?

Patentblau V ist kein Bestandteil der 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Wofür wird Patentblau V verwendet?

Patentblau V wird als Lebensmittelfarbstoff verwendet, um Produkten eine intensive blaue Farbe zu verleihen.

Ist Patentblau V unbedenklich?

Patentblau V ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.

Verwendungszweck

Patentblau V wird als Lebensmittelfarbstoff verwendet, um Produkten eine intensive blaue Farbe zu verleihen. Er findet sich häufig in Süßwaren, Desserts, Getränken und auch in einigen Backwaren. Seine Funktion ist rein ästhetischer Natur.

Gesundheitliche Hinweise

Patentblau V ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat den Farbstoff bewertet. Bei einigen Kindern kann Patentblau V in Verbindung mit anderen Azofarbstoffen Aktivität und Aufmerksamkeit beeinträchtigen; dies erfordert eine entsprechende Kennzeichnung auf verpackten Lebensmitteln. Die wissenschaftliche Datenlage zu möglichen gesundheitlichen Auswirkungen bei üblichen Verzehrmengen wird fortlaufend bewertet.

Zulassungsstatus

In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)

Zugelassene Verwendungen in der EU

Rechtsgrundlage: (EU) No 0232/2012

LebensmittelkategorieHöchstmenge
4.2.1 Obst und Gemüse, getrocknet200
4.2.2 Obst und Gemüse in Essig, Öl oder Lake200
4.2.3 Obst- und Gemüsekonserven200
4.2.4.1 Zubereitungen aus Obst und Gemüse, ausgenommen Kompott200

Die Höchstmengen sind wie veröffentlicht angegeben (mg/kg oder mg/l, je nach Lebensmittel). Manche Einträge haben zusätzliche Bedingungen, und Gruppenzulassungen sind hier nicht aufgeführt; vor der Verwendung eines Werts daher den vollständigen Eintrag prüfen.

Quelle: Europäische Kommission, EU-Datenbank zu Lebensmittelzusatzstoffen.

Allergeninformationen

Patentblau V ist kein Bestandteil der 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es ist auch kein glutenhaltiges Getreide.

Lebensmittel mit Patentblau V

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

Hinweis: Diese Website zeigt Etikettangaben aus Open Food Facts zur allgemeinen Information. Dies ist keine medizinische Beratung. Maßgeblich ist die Angabe auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.