Patentblau V
Was ist Patentblau V?
Patentblau V ist ein synthetischer blauer Farbstoff. Er wird chemisch hergestellt und gehört zur Gruppe der Triphenylmethanfarbstoffe. Der Farbstoff ist gut wasserlöslich.
Ist Patentblau V vegan?
Patentblau V ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Ist Patentblau V glutenfrei?
Es ist auch kein glutenhaltiges Getreide.
Gehört Patentblau V zu den Hauptallergenen?
Patentblau V ist kein Bestandteil der 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Patentblau V verwendet?
Patentblau V wird als Lebensmittelfarbstoff verwendet, um Produkten eine intensive blaue Farbe zu verleihen.
Ist Patentblau V unbedenklich?
Patentblau V ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.
Verwendungszweck
Patentblau V wird als Lebensmittelfarbstoff verwendet, um Produkten eine intensive blaue Farbe zu verleihen. Er findet sich häufig in Süßwaren, Desserts, Getränken und auch in einigen Backwaren. Seine Funktion ist rein ästhetischer Natur.
Gesundheitliche Hinweise
Patentblau V ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat den Farbstoff bewertet. Bei einigen Kindern kann Patentblau V in Verbindung mit anderen Azofarbstoffen Aktivität und Aufmerksamkeit beeinträchtigen; dies erfordert eine entsprechende Kennzeichnung auf verpackten Lebensmitteln. Die wissenschaftliche Datenlage zu möglichen gesundheitlichen Auswirkungen bei üblichen Verzehrmengen wird fortlaufend bewertet.
Zulassungsstatus
In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)
Zugelassene Verwendungen in der EU
| Lebensmittelkategorie | Höchstmenge |
|---|---|
| 4.2.1 Obst und Gemüse, getrocknet | 200 |
| 4.2.2 Obst und Gemüse in Essig, Öl oder Lake | 200 |
| 4.2.3 Obst- und Gemüsekonserven | 200 |
| 4.2.4.1 Zubereitungen aus Obst und Gemüse, ausgenommen Kompott | 200 |
Allergeninformationen
Patentblau V ist kein Bestandteil der 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es ist auch kein glutenhaltiges Getreide.
Lebensmittel mit Patentblau V
Produkte vergleichen →Automatisch erstellter Inhalt. Diese Beschreibung wurde automatisch erstellt und noch nicht redaktionell geprüft. Ungenauigkeiten sind möglich. Fehler gefunden? Hinweis senden.