Mate
Was ist Mate?
Mate, auch bekannt als Yerba Mate, ist ein Aufgussgetränk, das aus den getrockneten Blättern und Zweigen des Mate-Strauchs (Ilex paraguariensis) hergestellt wird. Dieser Strauch ist heimisch in Südamerika, insbesondere in Argentinien, Paraguay, Uruguay und Brasilien. Die Blätter werden geerntet, getrocknet und oft geröstet, bevor sie zur Zubereitung des Getränks verwendet werden.
Ist Mate vegan?
Mate ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Ist Mate glutenfrei?
Es ist weder glutenhaltig noch gehört es zu den anderen Hauptallergenen.
Gehört Mate zu den Hauptallergenen?
Mate ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der EU-Verordnung Nr. 1169/2011.
Wofür wird Mate verwendet?
Mate wird in Lebensmitteln und Getränken wegen seines charakteristischen Geschmacks und seiner anregenden Wirkung eingesetzt.
Ist Mate unbedenklich?
Mate ist kein Lebensmittelzusatzstoff und unterliegt daher nicht der EU-Zusatzstoffzulassung.
Verwendungszweck
Mate wird in Lebensmitteln und Getränken wegen seines charakteristischen Geschmacks und seiner anregenden Wirkung eingesetzt. Es findet sich häufig in gesüßten Getränken, Tees, Erfrischungsgetränken und manchmal auch in Energy-Produkten. Die Zugabe dient primär der Geschmacksgebung und der Bereitstellung von Koffein.
Gesundheitliche Hinweise
Mate ist kein Lebensmittelzusatzstoff und unterliegt daher nicht der EU-Zusatzstoffzulassung. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Sicherheit von Mate-Extrakten in bestimmten Lebensmitteln bewertet. Bei üblichem Konsum in Getränken gilt Mate als sicher. Es gibt jedoch Diskussionen über den potenziellen Zusammenhang zwischen dem Konsum von sehr heißem Mate-Tee und einem erhöhten Risiko für bestimmte Krebsarten, wobei die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) darauf hinweisen, dass die Trinktemperatur eine Rolle spielen könnte.
Allergeninformationen
Mate ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der EU-Verordnung Nr. 1169/2011. Es ist weder glutenhaltig noch gehört es zu den anderen Hauptallergenen.
Lebensmittel mit Mate
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