Zutat · E641

L-Leucin

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
L-Leucin wird in der Lebensmittelindustrie als Zusatzstoff eingesetzt, um den Proteingehalt zu erhöhen oder …

Was ist L-Leucin?

L-Leucin ist eine von 20 Aminosäuren, die als Bausteine für Proteine dienen. Sie gehört zu den essentiellen Aminosäuren, was bedeutet, dass der menschliche Körper sie nicht selbst herstellen kann und sie über die Nahrung aufgenommen werden muss. L-Leucin kommt natürlicherweise in vielen proteinreichen Lebensmitteln vor.

Ist L-Leucin vegan?

L-Leucin ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Gehört L-Leucin zu den Hauptallergenen?

L-Leucin selbst ist keine der 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene.

Wofür wird L-Leucin verwendet?

L-Leucin wird in der Lebensmittelindustrie als Zusatzstoff eingesetzt, um den Proteingehalt zu erhöhen oder als Bestandteil von Aminosäuremischungen.

Ist L-Leucin unbedenklich?

L-Leucin ist kein Lebensmittelzusatzstoff im Sinne der europäischen Zusatzstoffverordnungen und hat keine E-Nummer.

Verwendungszweck

L-Leucin wird in der Lebensmittelindustrie als Zusatzstoff eingesetzt, um den Proteingehalt zu erhöhen oder als Bestandteil von Aminosäuremischungen. Es findet sich häufig in Sportlernahrung, Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Getränken, insbesondere in solchen, die auf Muskelaufbau abzielen.

Gesundheitliche Hinweise

L-Leucin ist kein Lebensmittelzusatzstoff im Sinne der europäischen Zusatzstoffverordnungen und hat keine E-Nummer. Es wurde von verschiedenen Gremien, darunter die EFSA, im Kontext von Aminosäuren und ihrer Rolle in der Ernährung bewertet. Bei Aufnahme in üblichen Mengen im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung gilt L-Leucin als sicher. Es gibt keine bekannten gesundheitlichen Bedenken bei der Verwendung in Lebensmitteln, solange die Aufnahme im normalen physiologischen Bereich bleibt.

Zulassungsstatus

In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)

Zugelassene Verwendungen in der EU

Rechtsgrundlage: (EU) No 2015/0649

LebensmittelkategorieHöchstmenge
11.4.3 Tafelsüßen in Tablettenform50000

Die Höchstmengen sind wie veröffentlicht angegeben (mg/kg oder mg/l, je nach Lebensmittel). Manche Einträge haben zusätzliche Bedingungen, und Gruppenzulassungen sind hier nicht aufgeführt; vor der Verwendung eines Werts daher den vollständigen Eintrag prüfen.

Quelle: Europäische Kommission, EU-Datenbank zu Lebensmittelzusatzstoffen.

Allergeninformationen

L-Leucin selbst ist keine der 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene. Es kann jedoch aus Quellen stammen, die diese Allergene enthalten, wie z.B. Soja oder Milch, wenn es nicht synthetisch hergestellt wird. Die Kennzeichnungspflicht hängt von der Herkunft des L-Leucins ab.

Lebensmittel mit L-Leucin

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

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