Königskerzen
Was ist Königskerzen?
Königskerzen (Verbascum thapsus) sind krautige Pflanzen, die in Europa, Asien und Nordafrika heimisch sind. Die Blüten und Blätter der Königskerze werden traditionell als Heilpflanze genutzt und können getrocknet und zu Pulver verarbeitet werden.
Ist Königskerzen vegan?
Königskerzen ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Königskerzen zu den Hauptallergenen?
Königskerzen sind kein Bestandteil der 14 Hauptallergene, die gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 auf deutschen Zutatenlisten hervorgehoben werden müssen.
Wofür wird Königskerzen verwendet?
Die getrockneten und pulverisierten Pflanzenteile, insbesondere die Blüten, werden in einigen Süßwaren wie Bonbons und Kräuterbonbons eingesetzt.
Ist Königskerzen unbedenklich?
Königskerzen sind in der EU kein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff und werden daher nicht in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) geführt.
Verwendungszweck
Die getrockneten und pulverisierten Pflanzenteile, insbesondere die Blüten, werden in einigen Süßwaren wie Bonbons und Kräuterbonbons eingesetzt. Sie dienen hierbei primär als aromatisierender Bestandteil, der den Produkten einen charakteristischen, leicht herben Geschmack verleiht.
Gesundheitliche Hinweise
Königskerzen sind in der EU kein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff und werden daher nicht in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) geführt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat keine Bewertung für Königskerzen als Lebensmittelzusatzstoff vorgenommen. Da es sich nicht um einen Zusatzstoff handelt, gibt es auch keine spezifischen Grenzwerte für die Aufnahme. Die wissenschaftliche Evidenz bezüglich gesundheitlicher Auswirkungen bei üblicher Verzehrmenge ist begrenzt und Gegenstand traditioneller Anwendungen.
Allergeninformationen
Königskerzen sind kein Bestandteil der 14 Hauptallergene, die gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 auf deutschen Zutatenlisten hervorgehoben werden müssen. Kein kennzeichnungspflichtiges Allergen.
Lebensmittel mit Königskerzen
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