Lindenblüten
Was ist Lindenblüten?
Lindenblüten sind die Blüten verschiedener Lindenarten (Gattung Tilia). Sie werden getrocknet und sind für ihren aromatischen Duft und Geschmack bekannt. Die Blüten werden typischerweise im Sommer geerntet, wenn sie voll erblüht sind.
Ist Lindenblüten vegan?
Lindenblüten ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Lindenblüten zu den Hauptallergenen?
Lindenblüten sind kein Bestandteil der 14 Hauptallergene, die gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 gekennzeichnet werden müssen.
Wofür wird Lindenblüten verwendet?
Lindenblüten werden häufig als Zutat in Kräutertees und Bonbons verwendet, um ihnen ein blumiges Aroma und einen milden Geschmack zu verleihen.
Ist Lindenblüten unbedenklich?
Lindenblüten sind keine zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe im Sinne der EU-Verordnungen und fallen nicht unter die Union Liste (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008).
Verwendungszweck
Lindenblüten werden häufig als Zutat in Kräutertees und Bonbons verwendet, um ihnen ein blumiges Aroma und einen milden Geschmack zu verleihen. Sie dienen als natürliche Aromastoffe und werden wegen ihres Wohlgeschmacks geschätzt. In einigen Produkten werden sie auch wegen ihrer traditionell beruhigenden Eigenschaften eingesetzt.
Gesundheitliche Hinweise
Lindenblüten sind keine zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe im Sinne der EU-Verordnungen und fallen nicht unter die Union Liste (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008). Sie werden traditionell in der Volksmedizin verwendet, insbesondere als Tee zur Förderung der Entspannung. Wissenschaftliche Belege für spezifische gesundheitliche Wirkungen bei typischer Aufnahme sind begrenzt und Gegenstand laufender Forschung. Es gibt keine bekannten negativen gesundheitlichen Auswirkungen bei üblichem Verzehr als Lebensmittelzutat.
Allergeninformationen
Lindenblüten sind kein Bestandteil der 14 Hauptallergene, die gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 gekennzeichnet werden müssen. Kein kennzeichnungspflichtiges Allergen.
Lebensmittel mit Lindenblüten
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