Zutat · E340

Kaliumphosphat

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Als Lebensmittelzusatzstoff werden Kaliumphosphate als Säureregulatoren, Schmelzsalze und Stabilisatoren eingesetzt. Sie finden sich häufig …

Was ist Kaliumphosphat?

Kaliumphosphate sind Salze der Phosphorsäure. Sie kommen in der Natur vor und werden auch industriell hergestellt. Sie dienen als Säureregulatoren und Schmelzsalze.

Ist Kaliumphosphat vegan?

Kaliumphosphat ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Gehört Kaliumphosphat zu den Hauptallergenen?

Kaliumphosphate sind kein kennzeichnungspflichtiges Allergen.

Wofür wird Kaliumphosphat verwendet?

Als Lebensmittelzusatzstoff werden Kaliumphosphate als Säureregulatoren, Schmelzsalze und Stabilisatoren eingesetzt.

Ist Kaliumphosphat unbedenklich?

Kaliumphosphate sind in der EU als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen und auf der Unionsliste (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt.

Verwendungszweck

Als Lebensmittelzusatzstoff werden Kaliumphosphate als Säureregulatoren, Schmelzsalze und Stabilisatoren eingesetzt. Sie finden sich häufig in Schmelzkäse, Instantprodukten wie Suppen und Saucen sowie in Getränken.

Gesundheitliche Hinweise

Kaliumphosphate sind in der EU als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen und auf der Unionsliste (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt. Sie wurden von der EFSA bewertet. In den üblichen Mengen, wie sie in Lebensmitteln vorkommen, gelten sie als sicher. Eine übermäßige Aufnahme von Phosphaten kann jedoch bei Personen mit eingeschränkter Nierenfunktion zu Problemen führen.

Zulassungsstatus

In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)

Zugelassene Verwendungen in der EU

Rechtsgrundlage: (EU) No 1129/2011

LebensmittelkategorieHöchstmenge
1.10 Milchgetränke und gleichartige Erzeugnisse für Kleinkinder1000
13.1.1 Säuglingsanfangsnahrung im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013Keine numerische Höchstmenge angegeben
13.1.2 Folgenahrung im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013Keine numerische Höchstmenge angegeben
13.1.3 Getreidebeikost und andere Beikost im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/20131000
13.1.5.1 Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 für Säuglinge1000

Die Höchstmengen sind wie veröffentlicht angegeben (mg/kg oder mg/l, je nach Lebensmittel). Manche Einträge haben zusätzliche Bedingungen, und Gruppenzulassungen sind hier nicht aufgeführt; vor der Verwendung eines Werts daher den vollständigen Eintrag prüfen.

Quelle: Europäische Kommission, EU-Datenbank zu Lebensmittelzusatzstoffen.

Allergeninformationen

Kaliumphosphate sind kein kennzeichnungspflichtiges Allergen. Sie sind weder aus tierischen Produkten noch aus pflanzlichen Quellen hergestellt, die unter die 14 Hauptallergene fallen.

Lebensmittel mit Kaliumphosphat

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

Hinweis: Diese Website zeigt Etikettangaben aus Open Food Facts zur allgemeinen Information. Dies ist keine medizinische Beratung. Maßgeblich ist die Angabe auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.