Kaliumcarbonate
Was ist Kaliumcarbonate?
Kaliumcarbonat ist das Kaliumsalz der Kohlensäure. Es handelt sich um ein weißes, kristallines Pulver, das in Wasser gut löslich ist. In der Lebensmittelindustrie wird es synthetisch hergestellt.
Ist Kaliumcarbonate vegan?
Kaliumcarbonate ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Kaliumcarbonate zu den Hauptallergenen?
Kaliumcarbonat ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Kaliumcarbonate verwendet?
Kaliumcarbonat wird als Säureregulator und Backtriebmittel eingesetzt.
Ist Kaliumcarbonate unbedenklich?
Kaliumcarbonat ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in der Unionsliste (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt.
Verwendungszweck
Kaliumcarbonat wird als Säureregulator und Backtriebmittel eingesetzt. Es hilft dabei, den pH-Wert von Lebensmitteln einzustellen und sorgt in Backwaren für eine lockere Textur. Es findet sich häufig in Teigwaren, Backwaren und einigen Süßwaren.
Gesundheitliche Hinweise
Kaliumcarbonat ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in der Unionsliste (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt. Es wurde von der EFSA bewertet. Bei den üblichen Aufnahmemengen aus Lebensmitteln gibt es keine bekannten gesundheitlichen Bedenken. Es gibt keine wesentlichen Kontroversen bezüglich seiner Sicherheit.
Zulassungsstatus
In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)
Zugelassene Verwendungen in der EU
| Lebensmittelkategorie | Höchstmenge |
|---|---|
| 1.9 Nährkaseinate | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 1.10 Milchgetränke und gleichartige Erzeugnisse für Kleinkinder | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 4.1.2 Obst und Gemüse, geschält, geschnitten und zerkleinert | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 9.1.2 Weich- und Krebstiere, nicht verarbeitet | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 11.4.1 Tafelsüßen, flüssig | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 11.4.2 Tafelsüßen in Pulverform | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 11.4.3 Tafelsüßen in Tablettenform | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 13.1.3 Getreidebeikost und andere Beikost im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 13.1.5.1 Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 für Säuglinge | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
Allergeninformationen
Kaliumcarbonat ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Lebensmittel mit Kaliumcarbonate
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