Zutat · E501

Kaliumcarbonate

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Kaliumcarbonat wird als Säureregulator und Backtriebmittel eingesetzt. Es hilft dabei, den pH-Wert von Lebensmitteln …

Was ist Kaliumcarbonate?

Kaliumcarbonat ist das Kaliumsalz der Kohlensäure. Es handelt sich um ein weißes, kristallines Pulver, das in Wasser gut löslich ist. In der Lebensmittelindustrie wird es synthetisch hergestellt.

Ist Kaliumcarbonate vegan?

Kaliumcarbonate ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Gehört Kaliumcarbonate zu den Hauptallergenen?

Kaliumcarbonat ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Wofür wird Kaliumcarbonate verwendet?

Kaliumcarbonat wird als Säureregulator und Backtriebmittel eingesetzt.

Ist Kaliumcarbonate unbedenklich?

Kaliumcarbonat ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in der Unionsliste (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt.

Verwendungszweck

Kaliumcarbonat wird als Säureregulator und Backtriebmittel eingesetzt. Es hilft dabei, den pH-Wert von Lebensmitteln einzustellen und sorgt in Backwaren für eine lockere Textur. Es findet sich häufig in Teigwaren, Backwaren und einigen Süßwaren.

Gesundheitliche Hinweise

Kaliumcarbonat ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in der Unionsliste (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt. Es wurde von der EFSA bewertet. Bei den üblichen Aufnahmemengen aus Lebensmitteln gibt es keine bekannten gesundheitlichen Bedenken. Es gibt keine wesentlichen Kontroversen bezüglich seiner Sicherheit.

Zulassungsstatus

In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)

Zugelassene Verwendungen in der EU

Rechtsgrundlage: (EC) No 141/2022

LebensmittelkategorieHöchstmenge
1.9 NährkaseinateKeine numerische Höchstmenge angegeben
1.10 Milchgetränke und gleichartige Erzeugnisse für KleinkinderKeine numerische Höchstmenge angegeben
4.1.2 Obst und Gemüse, geschält, geschnitten und zerkleinertKeine numerische Höchstmenge angegeben
9.1.2 Weich- und Krebstiere, nicht verarbeitetKeine numerische Höchstmenge angegeben
11.4.1 Tafelsüßen, flüssigKeine numerische Höchstmenge angegeben
11.4.2 Tafelsüßen in PulverformKeine numerische Höchstmenge angegeben
11.4.3 Tafelsüßen in TablettenformKeine numerische Höchstmenge angegeben
13.1.3 Getreidebeikost und andere Beikost im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013Keine numerische Höchstmenge angegeben
13.1.5.1 Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 für SäuglingeKeine numerische Höchstmenge angegeben

Die Höchstmengen sind wie veröffentlicht angegeben (mg/kg oder mg/l, je nach Lebensmittel). Manche Einträge haben zusätzliche Bedingungen, und Gruppenzulassungen sind hier nicht aufgeführt; vor der Verwendung eines Werts daher den vollständigen Eintrag prüfen.

Quelle: Europäische Kommission, EU-Datenbank zu Lebensmittelzusatzstoffen.

Allergeninformationen

Kaliumcarbonat ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Lebensmittel mit Kaliumcarbonate

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

Hinweis: Diese Website zeigt Etikettangaben aus Open Food Facts zur allgemeinen Information. Dies ist keine medizinische Beratung. Maßgeblich ist die Angabe auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.