Zutat

Färbende Pflanzenextrakte

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Diese Extrakte werden als natürliche Farbstoffe in Lebensmitteln eingesetzt, um deren Aussehen zu verbessern …

Was ist Färbende Pflanzenextrakte?

Färbende Pflanzenextrakte sind Zubereitungen, die aus pflanzlichen Rohstoffen gewonnen werden. Sie dienen dazu, Lebensmitteln Farbe zu verleihen. Die Gewinnung erfolgt durch Extraktion mit geeigneten Lösungsmitteln, gefolgt von Reinigungsschritten.

Ist Färbende Pflanzenextrakte vegan?

Färbende Pflanzenextrakte ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Gehört Färbende Pflanzenextrakte zu den Hauptallergenen?

Färbende Pflanzenextrakte sind kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Wofür wird Färbende Pflanzenextrakte verwendet?

Diese Extrakte werden als natürliche Farbstoffe in Lebensmitteln eingesetzt, um deren Aussehen zu verbessern oder zu vereinheitlichen.

Ist Färbende Pflanzenextrakte unbedenklich?

Färbende Pflanzenextrakte sind in der EU als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen, sofern sie den Spezifikationen der Union Liste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 entsprechen.

Verwendungszweck

Diese Extrakte werden als natürliche Farbstoffe in Lebensmitteln eingesetzt, um deren Aussehen zu verbessern oder zu vereinheitlichen. Sie finden Anwendung in einer Vielzahl von Produkten, darunter Süßwaren, Backwaren, Getränke und Milchprodukte.

Gesundheitliche Hinweise

Färbende Pflanzenextrakte sind in der EU als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen, sofern sie den Spezifikationen der Union Liste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 entsprechen. Sie wurden von der EFSA bewertet. Bei üblichem Verzehr werden sie als sicher angesehen. Es gibt keine Hinweise auf nachteilige gesundheitliche Auswirkungen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch.

Allergeninformationen

Färbende Pflanzenextrakte sind kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Die Ausgangspflanzen können jedoch in seltenen Fällen Kreuzreaktionen mit anderen Allergenen auslösen.

Lebensmittel mit Färbende Pflanzenextrakte

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

Hinweis: Diese Website zeigt Etikettangaben aus Open Food Facts zur allgemeinen Information. Dies ist keine medizinische Beratung. Maßgeblich ist die Angabe auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.