Erbsenproteinisolat
Was ist Erbsenproteinisolat?
Erbsenproteinisolat ist ein Proteinprodukt, das aus Erbsen gewonnen wird. Die Erbsen werden zunächst geschält und gemahlen, um das Protein von den Kohlenhydraten und Ballaststoffen zu trennen. Dieser Prozess führt zu einem hochkonzentrierten Proteinpulver.
Ist Erbsenproteinisolat vegan?
Erbsenproteinisolat ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Erbsenproteinisolat zu den Hauptallergenen?
Erbsenproteinisolat ist nicht von den 14 Hauptallergenen abgeleitet, die gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 gekennzeichnet werden müssen.
Wofür wird Erbsenproteinisolat verwendet?
Hersteller verwenden Erbsenproteinisolat als pflanzliche Proteinquelle in Lebensmitteln.
Ist Erbsenproteinisolat unbedenklich?
Erbsenproteinisolat ist kein Lebensmittelzusatzstoff und unterliegt daher nicht der Zulassungspflicht nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008.
Verwendungszweck
Hersteller verwenden Erbsenproteinisolat als pflanzliche Proteinquelle in Lebensmitteln. Es wird häufig in Fleischersatzprodukten, veganen Milchalternativen, Proteinriegeln und Nahrungsergänzungsmitteln eingesetzt, um den Proteingehalt zu erhöhen und die Textur zu verbessern.
Gesundheitliche Hinweise
Erbsenproteinisolat ist kein Lebensmittelzusatzstoff und unterliegt daher nicht der Zulassungspflicht nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008. Es wird als Lebensmittelzutat betrachtet. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat keine spezifische Neubewertung für Erbsenproteinisolat als isolierte Zutat vorgenommen, da es sich nicht um einen Zusatzstoff handelt. Es ist eine gut verdauliche Proteinquelle. Bei der Herstellung können Spuren von Allergenen aus der Verarbeitungsumgebung vorhanden sein, was bei Personen mit entsprechenden Allergien berücksichtigt werden sollte.
Allergeninformationen
Erbsenproteinisolat ist nicht von den 14 Hauptallergenen abgeleitet, die gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 gekennzeichnet werden müssen. Es ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen.
Lebensmittel mit Erbsenproteinisolat
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