Zutat · E300g

E300g

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Ascorbinsäure wird als Antioxidans eingesetzt, um Lebensmittel vor dem Verderb durch Oxidation zu schützen …

Was ist E300g?

Ascorbinsäure ist eine organische Verbindung mit Vitamin-C-Aktivität. Sie kommt natürlich in vielen Früchten und Gemüsen vor und kann auch synthetisch hergestellt werden, oft aus Glukose. In der Lebensmittelindustrie wird sie üblicherweise durch Fermentation von Glukose gewonnen.

Ist E300g vegan?

E300g ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Gehört E300g zu den Hauptallergenen?

Ascorbinsäure ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Wofür wird E300g verwendet?

Ascorbinsäure wird als Antioxidans eingesetzt, um Lebensmittel vor dem Verderb durch Oxidation zu schützen und die Haltbarkeit zu verlängern.

Ist E300g unbedenklich?

Ascorbinsäure (E 300) ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 gelistet.

Verwendungszweck

Ascorbinsäure wird als Antioxidans eingesetzt, um Lebensmittel vor dem Verderb durch Oxidation zu schützen und die Haltbarkeit zu verlängern. Sie wird häufig in Backwaren, Getränken, Fleisch- und Fischprodukten sowie Obst- und Gemüseerzeugnissen verwendet, um Farbe und Geschmack zu erhalten. Zudem dient sie als Säuerungsmittel und Mehlbehandlungsmittel.

Gesundheitliche Hinweise

Ascorbinsäure (E 300) ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 gelistet. Sie ist auch als Vitamin C bekannt und für den menschlichen Körper essenziell. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Sicherheit von Ascorbinsäure als Lebensmittelzusatzstoff bewertet. Bei üblichem Verzehr in Lebensmitteln sind keine negativen gesundheitlichen Auswirkungen zu erwarten. Es gibt keine Hinweise auf besondere Kontroversen bezüglich ihrer Sicherheit als Lebensmittelzusatzstoff.

Allergeninformationen

Ascorbinsäure ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Sie ist weder tierischen Ursprungs noch wird sie aus den 14 Hauptallergenen gewonnen.

Lebensmittel mit E300g

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

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