Dinkelvollkorn
Was ist Dinkelvollkorn?
Dinkelvollkorn ist die Bezeichnung für das ganze Korn des Dinkels, einer alten Weizenart. Das Korn wird nicht geschält oder anderweitig verarbeitet, sodass alle Bestandteile wie Kleie, Keimling und Mehlkörper enthalten sind. Dinkel ist eng mit dem modernen Weizen verwandt und wird seit Jahrtausenden angebaut.
Ist Dinkelvollkorn vegan?
Dinkelvollkorn ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Ist Dinkelvollkorn glutenfrei?
Dinkel ist ein glutenhaltiges Getreide und fällt unter die Kennzeichnungspflicht für Allergene gemäß Anhang II der EU-Verordnung 1169/2011.
Wofür wird Dinkelvollkorn verwendet?
Hersteller verwenden Dinkelvollkorn wegen seines nussigen Geschmacks und seiner Nährstoffdichte in einer Vielzahl von Produkten.
Ist Dinkelvollkorn unbedenklich?
Dinkelvollkorn ist kein Lebensmittelzusatzstoff und unterliegt daher nicht der Zulassungspflicht nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008.
Verwendungszweck
Hersteller verwenden Dinkelvollkorn wegen seines nussigen Geschmacks und seiner Nährstoffdichte in einer Vielzahl von Produkten. Es findet sich häufig in Brot, Backwaren, Nudeln, Frühstückscerealien und Müslis. Die Verwendung des ganzen Korns trägt zur Textur und zum Ballaststoffgehalt der Lebensmittel bei.
Gesundheitliche Hinweise
Dinkelvollkorn ist kein Lebensmittelzusatzstoff und unterliegt daher nicht der Zulassungspflicht nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008. Es ist ein natürliches Lebensmittel, das reich an Ballaststoffen, Vitaminen und Mineralstoffen ist. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt die Aufnahme von Vollkornprodukten zur Deckung des täglichen Ballaststoffbedarfs. Ein hoher Ballaststoffkonsum wird mit verschiedenen gesundheitlichen Vorteilen in Verbindung gebracht, wobei die wissenschaftliche Evidenz hierzu fortlaufend bewertet wird.
Allergeninformationen
Dinkel ist ein glutenhaltiges Getreide und fällt unter die Kennzeichnungspflicht für Allergene gemäß Anhang II der EU-Verordnung 1169/2011. Die Kennzeichnung lautet: Glutenhaltiges Getreide (namentlich Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon).
Lebensmittel mit Dinkelvollkorn
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