Dimethylpolysiloxan und Methylphenylpolysiloxan
Was ist Dimethylpolysiloxan und Methylphenylpolysiloxan?
Dimethylpolysiloxan und Methylphenylpolysiloxan sind synthetische Polymere, die auf Silizium basieren. Sie werden durch chemische Reaktionen hergestellt, bei denen Siliziumverbindungen und organische Gruppen miteinander verknüpft werden. Diese Substanzen sind in der Regel farblose, geruchlose und geschmacksneutrale Flüssigkeiten oder Gele.
Ist Dimethylpolysiloxan und Methylphenylpolysiloxan vegan?
Dimethylpolysiloxan und Methylphenylpolysiloxan ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Dimethylpolysiloxan und Methylphenylpolysiloxan zu den Hauptallergenen?
Dimethylpolysiloxan und Methylphenylpolysiloxan sind keine der 14 kennzeichnungspflichtigen Hauptallergene.
Wofür wird Dimethylpolysiloxan und Methylphenylpolysiloxan verwendet?
Diese Silikone werden als Trennmittel in Backwaren und Süßwaren eingesetzt, um ein Anhaften der Produkte an Formen und Backpapier zu verhindern.
Ist Dimethylpolysiloxan und Methylphenylpolysiloxan unbedenklich?
Dimethylpolysiloxan und Methylphenylpolysiloxan sind als Lebensmittelzusatzstoffe in der EU zugelassen und auf der Unionsliste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.
Verwendungszweck
Diese Silikone werden als Trennmittel in Backwaren und Süßwaren eingesetzt, um ein Anhaften der Produkte an Formen und Backpapier zu verhindern. Sie können auch als Entschäumer in der Lebensmittelproduktion dienen, um die Bildung von Schaum während der Verarbeitung zu reduzieren. Ihre Anwendung findet sich häufig in Produkten wie Backformenbeschichtungen, Kaugummis und bestimmten Snacks.
Gesundheitliche Hinweise
Dimethylpolysiloxan und Methylphenylpolysiloxan sind als Lebensmittelzusatzstoffe in der EU zugelassen und auf der Unionsliste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Sie wurden von der EFSA bewertet. Bei den üblichen Aufnahmemengen gelten sie als sicher. Es gibt keine Hinweise auf gesundheitliche Beeinträchtigungen bei der Verwendung im Rahmen der zugelassenen Höchstmengen.
Zulassungsstatus
In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)
Zugelassene Verwendungen in der EU
| Lebensmittelkategorie | Höchstmenge |
|---|---|
| 2.1 Fette und Öle, im Wesentlichen wasserfrei (ausgenommen wasserfreies Milchfett) | 10 |
| 2.2.2 Andere Fett- und Ölemulsionen, einschließlich Streichfetten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und flüssige Emulsionen | 10 |
| 4.2.3 Obst- und Gemüsekonserven | 10 |
| 4.2.5 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und ähnliche Produkte | 10 |
| 4.2.5.2 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem gemäß der Richtlinie 2001/113/EG | 10 |
| 4.2.5.3 Sonstige ähnliche Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse | 10 |
| 5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren | 10 |
| 5.3 Kaugummi | 100 |
| 5.4 Verzierungen, Überzüge und Füllungen, ausgenommen Füllungen auf Fruchtbasis der Kategorie 4.2.4 | 10 |
| 6.6 Rührteig | 10 |
| 12.5 Suppen und Brühen | 10 |
| 14.1.2 Fruchtsäfte gemäß der Richtlinie 2001/112/EG und Gemüsesäfte | 10 |
| 14.1.4 Aromatisierte Getränke | 10 |
| 14.2.3 Apfelwein und Birnenwein | 10 |
| 17.1 Nahrungsergänzungsmittel in fester Form, ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder | 10 |
Allergeninformationen
Dimethylpolysiloxan und Methylphenylpolysiloxan sind keine der 14 kennzeichnungspflichtigen Hauptallergene. Kein kennzeichnungspflichtiges Allergen.
Lebensmittel mit Dimethylpolysiloxan und Methylphenylpolysiloxan
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