Zutat · E341ii

Dicalciumphosphat

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
In Lebensmitteln wird Dicalciumphosphat häufig als Trennmittel eingesetzt, um das Zusammenklumpen von Pulvern zu …

Was ist Dicalciumphosphat?

Dicalciumphosphat ist ein Mineralsalz, das chemisch als Calciumsalz der Phosphorsäure beschrieben wird. Es kommt in der Natur vor und wird auch industriell hergestellt, oft aus Phosphatgestein und Calciumhydroxid. Es dient als Quelle für Calcium und Phosphor.

Ist Dicalciumphosphat vegan?

Dicalciumphosphat ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Gehört Dicalciumphosphat zu den Hauptallergenen?

Dicalciumphosphat ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Wofür wird Dicalciumphosphat verwendet?

In Lebensmitteln wird Dicalciumphosphat häufig als Trennmittel eingesetzt, um das Zusammenklumpen von Pulvern zu verhindern.

Ist Dicalciumphosphat unbedenklich?

Dicalciumphosphat ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff (E 341 (ii)) zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.

Verwendungszweck

In Lebensmitteln wird Dicalciumphosphat häufig als Trennmittel eingesetzt, um das Zusammenklumpen von Pulvern zu verhindern. Es kann auch als Säureregulator, Nährstoffzusatz (Calcium- und Phosphorquelle) oder als Backtriebmittel in Backwaren verwendet werden. Es findet sich in Kaugummis, Kakaopulvern und Backmischungen.

Gesundheitliche Hinweise

Dicalciumphosphat ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff (E 341 (ii)) zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Sowohl die EFSA als auch das JECFA haben diesen Stoff bewertet. Bei üblichen Aufnahmemengen aus Lebensmitteln gibt es keine Hinweise auf gesundheitliche Beeinträchtigungen. Es gibt keine nennenswerten Kontroversen bezüglich seiner Sicherheit bei bestimmungsgemäßem Gebrauch.

Allergeninformationen

Dicalciumphosphat ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es ist auch nicht von Allergenen abgeleitet, die eine Kennzeichnung erfordern würden.

Lebensmittel mit Dicalciumphosphat

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

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