Zutat · E104

Chinolingelb

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Hersteller verwenden Chinolingelb, um Lebensmitteln eine intensive gelbe Färbung zu verleihen. Es findet sich …

Was ist Chinolingelb?

Chinolingelb ist ein synthetischer Lebensmittelfarbstoff, der zur Gruppe der Azofarbstoffe gehört. Er wird chemisch hergestellt und ist für seine leuchtend gelbe Farbe bekannt.

Ist Chinolingelb vegan?

Chinolingelb ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Gehört Chinolingelb zu den Hauptallergenen?

Chinolingelb ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Wofür wird Chinolingelb verwendet?

Hersteller verwenden Chinolingelb, um Lebensmitteln eine intensive gelbe Färbung zu verleihen.

Ist Chinolingelb unbedenklich?

Chinolingelb ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.

Verwendungszweck

Hersteller verwenden Chinolingelb, um Lebensmitteln eine intensive gelbe Färbung zu verleihen. Es findet sich häufig in Süßwaren, Desserts, Getränken, Soßen und Snacks.

Gesundheitliche Hinweise

Chinolingelb ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat den Farbstoff bewertet. In der EU müssen Lebensmittel, die Chinolingelb enthalten, den Warnhinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ tragen. Die wissenschaftliche Evidenz bezüglich dieses Effekts wird diskutiert.

Zulassungsstatus

In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)

Zugelassene Verwendungen in der EU

Rechtsgrundlage: 2025-2058

LebensmittelkategorieHöchstmenge
1.4 Aromatisierte fermentierte Milchprodukte, auch wärmebehandelt10
1.6.3 Sonstige Sahneprodukte10
1.7.3 Essbare Käserinde10
4.2.4.1 Zubereitungen aus Obst und Gemüse, ausgenommen Kompott30
5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren30
5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren300
5.3 Kaugummi30
5.4 Verzierungen, Überzüge und Füllungen, ausgenommen Füllungen auf Fruchtbasis der Kategorie 4.2.450
6.6 Rührteig50
8.3.3 Därme und sonstige Produkte für die Umhüllung von Fleisch50
8.3.3 Därme und sonstige Produkte für die Umhüllung von Fleisch10
9.3 Fischrogen200
12.2.2 Würzmittel10
12.4 Senf10
12.6 Soßen20
12.9 Eiweißprodukte, ausgenommen Produkte der Kategorie 1.810
13.2 Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 (ausgenommen Erzeugnisse der Lebensmittelkategorie 13.1.5)10
13.3 Tagesrationen für eine gewichtskontrollierende Ernährung im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/201310
14.1.4 Aromatisierte Getränke10
14.2.3 Apfelwein und Birnenwein25
14.2.4 Fruchtwein und made wine25
14.2.6 Spirituosen gemäß der Verordnung (EU) 2019/787180
14.2.7.1 Aromatised wines50
14.2.7.2 Aromatised wine-based drinks50
14.2.7.3 Aromatised wine-product cocktails50
14.2.8 Sonstige alkoholische Getränke einschließlich Mischgetränken aus alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken und anderen aus destilliertem Alkohol hergestellten alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von weniger als 15 %180
16 Dessertspeisen, ausgenommen Produkte der Kategorien 1, 3 und 410
17.1 Nahrungsergänzungsmittel in fester Form, ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder10
17.1 Nahrungsergänzungsmittel in fester Form, ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder35
17.2 Nahrungsergänzungsmittel in flüssiger Form, ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder10

Angezeigt werden die ersten 30 von 31 Lebensmittelkategorien. Die übrigen Kategorien fehlen hier; steht eine Verwendung nicht in dieser Tabelle, heißt das also nicht, dass sie unzulässig ist. Zum vollständigen Eintrag.

Die Höchstmengen sind wie veröffentlicht angegeben (mg/kg oder mg/l, je nach Lebensmittel). Manche Einträge haben zusätzliche Bedingungen, und Gruppenzulassungen sind hier nicht aufgeführt; vor der Verwendung eines Werts daher den vollständigen Eintrag prüfen.

Quelle: Europäische Kommission, EU-Datenbank zu Lebensmittelzusatzstoffen.

Allergeninformationen

Chinolingelb ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Lebensmittel mit Chinolingelb

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

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