Brilliantblau
Was ist Brilliantblau?
Brillantblau FCF ist ein synthetischer blauer Lebensmittelfarbstoff. Er wird chemisch hergestellt und verleiht Lebensmitteln eine intensive blaue Farbe. Der Farbstoff ist wasserlöslich.
Ist Brilliantblau vegan?
Brilliantblau ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Ist Brilliantblau glutenfrei?
Es ist auch kein Gluten.
Gehört Brilliantblau zu den Hauptallergenen?
Brillantblau FCF ist kein Allergen und gehört nicht zu den 14 Hauptallergenen, die gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 gekennzeichnet werden müssen.
Wofür wird Brilliantblau verwendet?
Brillantblau FCF wird als Farbstoff in einer Vielzahl von Lebensmitteln eingesetzt, darunter Süßwaren, Desserts, Getränke und Molkereiprodukte.
Ist Brilliantblau unbedenklich?
Brillantblau FCF ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 gelistet.
Verwendungszweck
Brillantblau FCF wird als Farbstoff in einer Vielzahl von Lebensmitteln eingesetzt, darunter Süßwaren, Desserts, Getränke und Molkereiprodukte. Es dient dazu, Lebensmitteln ein ansprechendes Aussehen zu verleihen oder Farbverluste auszugleichen.
Gesundheitliche Hinweise
Brillantblau FCF ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 gelistet. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat den Farbstoff bewertet. In einigen Studien wurde ein möglicher Zusammenhang zwischen dem Verzehr von synthetischen Farbstoffen, einschließlich Brillantblau FCF, und Hyperaktivität bei Kindern diskutiert. Die EFSA hat die wissenschaftliche Datenlage hierzu geprüft. Lebensmittel, die Brillantblau FCF enthalten, müssen den Hinweis "Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen" tragen, sofern sie nicht unter Ausnahmeregelungen fallen.
Allergeninformationen
Brillantblau FCF ist kein Allergen und gehört nicht zu den 14 Hauptallergenen, die gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 gekennzeichnet werden müssen. Es ist auch kein Gluten.
Lebensmittel mit Brilliantblau
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