Brillantblau Fcf
Was ist Brillantblau Fcf?
Brillantblau FCF ist ein synthetischer blauer Farbstoff, der zur Gruppe der Triphenylmethanfarbstoffe gehört. Er wird durch chemische Synthese hergestellt und ist in Wasser gut löslich. In der Lebensmittelindustrie wird er wegen seiner intensiven blauen Farbe eingesetzt.
Ist Brillantblau Fcf vegan?
Brillantblau Fcf ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Ist Brillantblau Fcf glutenfrei?
Glutenhaltiges Getreide (namentlich Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon); Krebstiere; Eier; Fische; Erdnüsse; Sojabohnen; Milch (einschließlich Laktose); Schalenfrüchte (namentlich Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- oder Queenslandnüsse); Sellerie; Senf; Sesamsamen; Schwefeldioxid und Sulphite (in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l als insgesamt vorhandenes SO2); Lupinen; Weichtiere sind nicht betroffen.
Gehört Brillantblau Fcf zu den Hauptallergenen?
Brillantblau FCF ist kein Allergen und auch nicht von einem der 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene abgeleitet.
Wofür wird Brillantblau Fcf verwendet?
Brillantblau FCF dient als Lebensmittelfarbstoff und wird verwendet, um Produkten eine ansprechende blaue Farbe zu verleihen.
Ist Brillantblau Fcf unbedenklich?
Brillantblau FCF ist in der Europäischen Union als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.
Verwendungszweck
Brillantblau FCF dient als Lebensmittelfarbstoff und wird verwendet, um Produkten eine ansprechende blaue Farbe zu verleihen. Es findet sich häufig in Süßwaren wie Gummibonbons und Kaugummis, aber auch in Getränken und Desserts. Die Funktion liegt ausschließlich in der Farbgebung.
Gesundheitliche Hinweise
Brillantblau FCF ist in der Europäischen Union als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Die EFSA hat diesen Farbstoff bewertet. Bei Lebensmitteln, die Brillantblau FCF enthalten, ist in der EU der Hinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ auf dem Etikett vorgeschrieben. Die wissenschaftliche Bewertung dieser Auswirkung wird fortlaufend diskutiert.
Allergeninformationen
Brillantblau FCF ist kein Allergen und auch nicht von einem der 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene abgeleitet. Glutenhaltiges Getreide (namentlich Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon); Krebstiere; Eier; Fische; Erdnüsse; Sojabohnen; Milch (einschließlich Laktose); Schalenfrüchte (namentlich Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- oder Queenslandnüsse); Sellerie; Senf; Sesamsamen; Schwefeldioxid und Sulphite (in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l als insgesamt vorhandenes SO2); Lupinen; Weichtiere sind nicht betroffen.
Lebensmittel mit Brillantblau Fcf
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