Zutat · E363

Bernsteinsäure

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Bernsteinsäure wird als Säureregulator und Geschmacksverstärker in Lebensmitteln eingesetzt. Sie kann dazu beitragen, den …

Was ist Bernsteinsäure?

Bernsteinsäure ist eine zweibasige Carbonsäure, die in geringen Mengen in natürlichen Quellen wie beispielsweise Bernsteinfossilien vorkommt. Sie kann durch Fermentation von Zuckern oder durch chemische Synthese hergestellt werden. In der Lebensmittelindustrie wird sie oft synthetisch gewonnen.

Ist Bernsteinsäure vegan?

Bernsteinsäure ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Ist Bernsteinsäure glutenfrei?

Sie ist auch nicht mit Gluten verwandt.

Gehört Bernsteinsäure zu den Hauptallergenen?

Bernsteinsäure ist kein Allergen, das gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 kennzeichnungspflichtig ist.

Wofür wird Bernsteinsäure verwendet?

Bernsteinsäure wird als Säureregulator und Geschmacksverstärker in Lebensmitteln eingesetzt.

Ist Bernsteinsäure unbedenklich?

Bernsteinsäure ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt.

Verwendungszweck

Bernsteinsäure wird als Säureregulator und Geschmacksverstärker in Lebensmitteln eingesetzt. Sie kann dazu beitragen, den Säuregehalt zu kontrollieren und einen leicht säuerlichen Geschmack zu verleihen. Sie findet sich in verschiedenen Produkten wie Suppen, Brühen und einigen Süßwaren.

Gesundheitliche Hinweise

Bernsteinsäure ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt. Sie wurde von der EFSA bewertet. In den üblichen Mengen, die bei der Lebensmittelherstellung verwendet werden, gibt es keine bekannten negativen gesundheitlichen Auswirkungen. Es gibt keine nennenswerten Kontroversen bezüglich ihrer Sicherheit bei bestimmungsgemäßem Gebrauch.

Zulassungsstatus

In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)

Zugelassene Verwendungen in der EU

Rechtsgrundlage: (EU) No 1129/2011

LebensmittelkategorieHöchstmenge
1.4 Aromatisierte fermentierte Milchprodukte, auch wärmebehandelt6000
12.5 Suppen und Brühen5000
14.1.4 Aromatisierte Getränke3000
14.1.5.2 Sonstige3000
16 Dessertspeisen, ausgenommen Produkte der Kategorien 1, 3 und 46000

Die Höchstmengen sind wie veröffentlicht angegeben (mg/kg oder mg/l, je nach Lebensmittel). Manche Einträge haben zusätzliche Bedingungen, und Gruppenzulassungen sind hier nicht aufgeführt; vor der Verwendung eines Werts daher den vollständigen Eintrag prüfen.

Quelle: Europäische Kommission, EU-Datenbank zu Lebensmittelzusatzstoffen.

Allergeninformationen

Bernsteinsäure ist kein Allergen, das gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 kennzeichnungspflichtig ist. Sie ist auch nicht mit Gluten verwandt. Kein kennzeichnungspflichtiges Allergen.

Lebensmittel mit Bernsteinsäure

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

Hinweis: Diese Website zeigt Etikettangaben aus Open Food Facts zur allgemeinen Information. Dies ist keine medizinische Beratung. Maßgeblich ist die Angabe auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.