Äpfelsäure
Was ist Äpfelsäure?
Äpfelsäure ist eine organische Säure, die natürlicherweise in vielen Obstsorten vorkommt, insbesondere in Äpfeln. Sie kann durch Fermentation von Zuckern oder durch chemische Synthese hergestellt werden. In der Lebensmittelindustrie wird sie häufig als Säuerungsmittel eingesetzt.
Ist Äpfelsäure vegan?
Äpfelsäure ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Äpfelsäure zu den Hauptallergenen?
Äpfelsäure ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Äpfelsäure verwendet?
Äpfelsäure dient als Säureregulator und Geschmacksverstärker in Lebensmitteln.
Ist Äpfelsäure unbedenklich?
Äpfelsäure ist als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt.
Verwendungszweck
Äpfelsäure dient als Säureregulator und Geschmacksverstärker in Lebensmitteln. Sie verleiht Produkten eine fruchtige, säuerliche Note und kann auch zur Konservierung beitragen. Typische Anwendungen finden sich in Süßwaren, Getränken, Desserts und Saucen.
Gesundheitliche Hinweise
Äpfelsäure ist als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt. Sie wurde von der EFSA bewertet. Bei üblichem Verzehr gilt sie als sicher. Es gibt keine Hinweise auf gesundheitsschädliche Wirkungen bei der Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff in den erlaubten Mengen.
Zulassungsstatus
In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)
Zugelassene Verwendungen in der EU
| Lebensmittelkategorie | Höchstmenge |
|---|---|
| 4.1.2 Obst und Gemüse, geschält, geschnitten und zerkleinert | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 4.2.3 Obst- und Gemüsekonserven | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 4.2.5 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und ähnliche Produkte | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 4.2.5.1 Konfitüre extra und Gelee extra gemäß der Richtlinie 2001/113/EG | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 4.2.5.2 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem gemäß der Richtlinie 2001/113/EG | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 4.2.5.3 Sonstige ähnliche Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 11.4.3 Tafelsüßen in Tablettenform | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 13.1.3 Getreidebeikost und andere Beikost im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 14.1.2 Fruchtsäfte gemäß der Richtlinie 2001/112/EG und Gemüsesäfte | 3000 |
| 14.1.3 Fruchtnektare gemäß der Richtlinie 2001/112/EG und Gemüsenektare und gleichartige Produkte | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
Allergeninformationen
Äpfelsäure ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Sie ist weder von den Hauptallergenen abgeleitet noch gehört sie selbst zu einer der Gruppen, die eine Hervorhebung in der Zutatenliste erfordern.
Lebensmittel mit Äpfelsäure
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