Zutat · E173

Aluminium

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Aluminium wird in der Lebensmittelindustrie nicht als direkter Zusatzstoff mit einer bestimmten Funktion wie …

Was ist Aluminium?

Aluminium ist ein chemisches Element, das in der Erdkruste weit verbreitet ist. Es kommt in der Natur in verschiedenen Mineralien und Verbindungen vor. In der Lebensmittelherstellung wird es selten direkt als Zutat verwendet, sondern kann als Bestandteil von Verpackungsmaterialien oder als Hilfsstoff in Verarbeitungsprozessen in Spuren in Lebensmittel gelangen.

Ist Aluminium vegan?

Aluminium ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Gehört Aluminium zu den Hauptallergenen?

Aluminium ist kein Allergen und gehört nicht zu den 14 Hauptallergenen, die gemäß der EU-Verordnung 1169/2011 kennzeichnungspflichtig sind.

Wofür wird Aluminium verwendet?

Aluminium wird in der Lebensmittelindustrie nicht als direkter Zusatzstoff mit einer bestimmten Funktion wie Süßungsmittel oder Konservierungsmittel eingesetzt.

Ist Aluminium unbedenklich?

Aluminium ist kein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff im Sinne der EU-Verordnungen.

Verwendungszweck

Aluminium wird in der Lebensmittelindustrie nicht als direkter Zusatzstoff mit einer bestimmten Funktion wie Süßungsmittel oder Konservierungsmittel eingesetzt. Es kann jedoch als Teil von Lebensmittelverpackungen, beispielsweise in Aluminiumfolien oder Beschichtungen, vorkommen und so indirekt mit Lebensmitteln in Kontakt treten. Auch in manchen Backpulvern kann es in Form von Aluminiumsalzen enthalten sein, wo es als Säuerungsmittel wirkt.

Gesundheitliche Hinweise

Aluminium ist kein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff im Sinne der EU-Verordnungen. Die Aufnahme von Aluminium erfolgt hauptsächlich über die Nahrung, Trinkwasser und die Umwelt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Risiken einer Aluminiumaufnahme bewertet. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) informiert über die Aufnahme von Aluminium aus Lebensmitteln und Verpackungen. Die wissenschaftliche Datenlage zu möglichen gesundheitlichen Auswirkungen einer chronischen Aufnahme von Aluminium wird fortlaufend diskutiert.

Zulassungsstatus

In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)

Zugelassene Verwendungen in der EU

Rechtsgrundlage: (EU) No 1129/2011

LebensmittelkategorieHöchstmenge
5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende KleinstsüßwarenKeine numerische Höchstmenge angegeben
5.4 Verzierungen, Überzüge und Füllungen, ausgenommen Füllungen auf Fruchtbasis der Kategorie 4.2.4Keine numerische Höchstmenge angegeben

Die Höchstmengen sind wie veröffentlicht angegeben (mg/kg oder mg/l, je nach Lebensmittel). Manche Einträge haben zusätzliche Bedingungen, und Gruppenzulassungen sind hier nicht aufgeführt; vor der Verwendung eines Werts daher den vollständigen Eintrag prüfen.

Quelle: Europäische Kommission, EU-Datenbank zu Lebensmittelzusatzstoffen.

Allergeninformationen

Aluminium ist kein Allergen und gehört nicht zu den 14 Hauptallergenen, die gemäß der EU-Verordnung 1169/2011 kennzeichnungspflichtig sind. Kein kennzeichnungspflichtiges Allergen.

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

Hinweis: Diese Website zeigt Etikettangaben aus Open Food Facts zur allgemeinen Information. Dies ist keine medizinische Beratung. Maßgeblich ist die Angabe auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.