Zutat

Wachs

Herkunft
Tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
In Lebensmitteln werden Wachse als Überzugsmittel eingesetzt, um Produkten Glanz zu verleihen, sie vor …

Was ist Wachs?

Wachse sind organische Substanzen, die bei Raumtemperatur fest sind, aber bei Erwärmung schmelzen. Sie können natürlichen Ursprungs sein, wie Bienenwachs oder pflanzliche Wachse (z.B. Carnaubawachs), oder synthetisch hergestellt werden. Natürliche Wachse bestehen hauptsächlich aus Estern von Fettsäuren mit langkettigen Alkoholen.

Ist Wachs vegan?

Nein. Wachs ist tierischen Ursprungs und daher nicht vegan.

Gehört Wachs zu den Hauptallergenen?

Bienenwachs (E 901) ist tierischen Ursprungs, aber kein kennzeichnungspflichtiges Allergen im Sinne der EU-Lebensmittelkennzeichnung.

Wofür wird Wachs verwendet?

In Lebensmitteln werden Wachse als Überzugsmittel eingesetzt, um Produkten Glanz zu verleihen, sie vor Feuchtigkeit zu schützen oder ihre Haltbarkeit zu verlängern.

Ist Wachs unbedenklich?

Die als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassenen Wachse (z.B. Bienenwachs E 901, Carnaubawachs E 903, Schellack E 904) wurden von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bewertet.

Verwendungszweck

In Lebensmitteln werden Wachse als Überzugsmittel eingesetzt, um Produkten Glanz zu verleihen, sie vor Feuchtigkeit zu schützen oder ihre Haltbarkeit zu verlängern. Sie finden sich häufig auf Süßwaren wie Pralinen, Kaugummis und Dragees, aber auch auf Obst und Gemüse.

Gesundheitliche Hinweise

Die als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassenen Wachse (z.B. Bienenwachs E 901, Carnaubawachs E 903, Schellack E 904) wurden von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bewertet. Sie gelten bei bestimmungsgemäßem Gebrauch als sicher. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat keine Bedenken gegen die Verwendung von Bienenwachs, Carnaubawachs und Schellack als Lebensmittelzusatzstoffe, sofern sie den Reinheitsanforderungen entsprechen.

Allergeninformationen

Bienenwachs (E 901) ist tierischen Ursprungs, aber kein kennzeichnungspflichtiges Allergen im Sinne der EU-Lebensmittelkennzeichnung. Pflanzliche Wachse wie Carnaubawachs (E 903) sind nicht allergen.

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

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