Trinatriumdiphosphat
Was ist Trinatriumdiphosphat?
Trinatriumdiphosphat ist eine anorganische chemische Verbindung, die als Natriumsalz der Diphosphorsäure vorkommt. Sie wird durch chemische Synthese hergestellt, typischerweise durch Neutralisation von Phosphorsäure mit Natriumhydroxid oder Natriumcarbonat.
Ist Trinatriumdiphosphat vegan?
Trinatriumdiphosphat ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Trinatriumdiphosphat zu den Hauptallergenen?
Trinatriumdiphosphat ist kein Allergen und gehört nicht zu den 14 Hauptallergenen, die gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 gekennzeichnet werden müssen.
Wofür wird Trinatriumdiphosphat verwendet?
Als Lebensmittelzusatzstoff wird Trinatriumdiphosphat hauptsächlich als Säureregulator, Emulgator und Stabilisator eingesetzt.
Ist Trinatriumdiphosphat unbedenklich?
Trinatriumdiphosphat ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.
Verwendungszweck
Als Lebensmittelzusatzstoff wird Trinatriumdiphosphat hauptsächlich als Säureregulator, Emulgator und Stabilisator eingesetzt. Es hilft, den pH-Wert von Lebensmitteln zu kontrollieren, die Bildung von Emulsionen zu unterstützen und die Textur zu verbessern. Es findet sich häufig in Dosenfleischprodukten, Backwaren und Tiefkühlkost.
Gesundheitliche Hinweise
Trinatriumdiphosphat ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Es wurde von der EFSA bewertet. Phosphatverbindungen sind Bestandteile der Nahrung und werden vom Körper aufgenommen. Eine übermäßige Aufnahme von Phosphat aus allen Quellen kann bei Personen mit eingeschränkter Nierenfunktion gesundheitliche Auswirkungen haben. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Sicherheit von Phosphaten als Lebensmittelzusatzstoffe bewertet.
Allergeninformationen
Trinatriumdiphosphat ist kein Allergen und gehört nicht zu den 14 Hauptallergenen, die gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 gekennzeichnet werden müssen. Kein kennzeichnungspflichtiges Allergen.
Lebensmittel mit Trinatriumdiphosphat
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