Teilentöltes Kokosfruchtfleisch
Was ist Teilentöltes Kokosfruchtfleisch?
Teilentöltes Kokosfruchtfleisch ist das Fruchtfleisch der Kokosnuss, aus dem ein Teil des Fetts entfernt wurde. Die Kokosnuss ist die Frucht der Kokospalme, die hauptsächlich in tropischen Regionen angebaut wird. Nach dem Öffnen der Nuss wird das weiße Fruchtfleisch zerkleinert und das Öl teilweise extrahiert.
Ist Teilentöltes Kokosfruchtfleisch vegan?
Teilentöltes Kokosfruchtfleisch ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Teilentöltes Kokosfruchtfleisch zu den Hauptallergenen?
Teilentöltes Kokosfruchtfleisch ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Teilentöltes Kokosfruchtfleisch verwendet?
Hersteller verwenden teilentöltes Kokosfruchtfleisch als Zutat in verschiedenen Lebensmitteln, um eine kokosnussartige Textur und einen milden Geschmack zu erzielen.
Ist Teilentöltes Kokosfruchtfleisch unbedenklich?
Teilentöltes Kokosfruchtfleisch ist kein Lebensmittelzusatzstoff und unterliegt daher nicht der Zulassungspflicht nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008.
Verwendungszweck
Hersteller verwenden teilentöltes Kokosfruchtfleisch als Zutat in verschiedenen Lebensmitteln, um eine kokosnussartige Textur und einen milden Geschmack zu erzielen. Es wird häufig in fermentierten pflanzlichen Getränken, pflanzlichen Joghurts und anderen veganen Produkten eingesetzt.
Gesundheitliche Hinweise
Teilentöltes Kokosfruchtfleisch ist kein Lebensmittelzusatzstoff und unterliegt daher nicht der Zulassungspflicht nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008. Es ist ein natürlicher Bestandteil der Kokosnuss. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt eine ausgewogene Ernährung, die reich an Ballaststoffen und arm an gesättigten Fettsäuren ist. Kokosnussfleisch enthält gesättigte Fettsäuren, deren Aufnahme im Rahmen einer vollwertigen Ernährung begrenzt werden sollte.
Allergeninformationen
Teilentöltes Kokosfruchtfleisch ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Lebensmittel mit Teilentöltes Kokosfruchtfleisch
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