Siliziumdioxid
Was ist Siliziumdioxid?
Siliziumdioxid ist eine natürlich vorkommende chemische Verbindung, die aus Silizium und Sauerstoff besteht. Es ist ein Hauptbestandteil von Sand und Quarz. In der Lebensmittelherstellung wird es meist in synthetischer Form als feines Pulver eingesetzt, das durch verschiedene chemische Verfahren gewonnen wird.
Ist Siliziumdioxid vegan?
Siliziumdioxid ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Siliziumdioxid zu den Hauptallergenen?
Siliziumdioxid ist weder ein Allergen noch wird es aus einer der in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 genannten Quellen abgeleitet.
Wofür wird Siliziumdioxid verwendet?
Siliziumdioxid wird in Lebensmitteln als Trennmittel eingesetzt, um das Zusammenklumpen von Pulvern zu verhindern und die Rieselfähigkeit zu verbessern.
Ist Siliziumdioxid unbedenklich?
Siliziumdioxid ist als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt.
Verwendungszweck
Siliziumdioxid wird in Lebensmitteln als Trennmittel eingesetzt, um das Zusammenklumpen von Pulvern zu verhindern und die Rieselfähigkeit zu verbessern. Es findet sich daher häufig in Gewürzmischungen, Instantprodukten, Kaffeepulver und Nahrungsergänzungsmitteln. In einigen Fällen kann es auch als Trägerstoff für Aromen oder als Mattierungsmittel dienen.
Gesundheitliche Hinweise
Siliziumdioxid ist als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt. Es wurde von der EFSA bewertet. Bei den üblichen Aufnahmemengen, die durch den Verzehr von Lebensmitteln entstehen, gibt es keine bekannten gesundheitlichen Bedenken. Siliziumdioxid gilt als inert und wird vom Körper nicht aufgenommen.
Allergeninformationen
Siliziumdioxid ist weder ein Allergen noch wird es aus einer der in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 genannten Quellen abgeleitet. Kein kennzeichnungspflichtiges Allergen.
Lebensmittel mit Siliziumdioxid
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