Salmiaksalz
Was ist Salmiaksalz?
Salmiaksalz ist chemisch gesehen Ammoniumchlorid (NH₄Cl). Es handelt sich um ein weißes, kristallines Salz, das durch die Reaktion von Ammoniak und Salzsäure entsteht. In der Lebensmittelherstellung wird es als Zusatzstoff verwendet.
Ist Salmiaksalz vegan?
Salmiaksalz ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Ist Salmiaksalz glutenfrei?
Es leitet sich weder von den aufgeführten Hauptallergenen noch von Gluten ab.
Gehört Salmiaksalz zu den Hauptallergenen?
Salmiaksalz ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Salmiaksalz verwendet?
In der Lebensmittelindustrie wird Salmiaksalz hauptsächlich als Geschmacksverstärker und Säureregulator eingesetzt.
Ist Salmiaksalz unbedenklich?
Salmiaksalz (Ammoniumchlorid) ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.
Verwendungszweck
In der Lebensmittelindustrie wird Salmiaksalz hauptsächlich als Geschmacksverstärker und Säureregulator eingesetzt. Es verleiht bestimmten Produkten, insbesondere Lakritzwaren, eine charakteristische salzige und leicht herbe Note. Aufgrund seines intensiven Geschmacks wird es nur in geringen Mengen verwendet.
Gesundheitliche Hinweise
Salmiaksalz (Ammoniumchlorid) ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Es wurde von der EFSA bewertet. Bei üblichem Verzehr in Lebensmitteln gelten die Aufnahmemengen als sicher. In sehr hohen Dosen kann Ammoniumchlorid jedoch den Stoffwechsel beeinflussen und zu gesundheitlichen Problemen führen, insbesondere bei Personen mit Nieren- oder Lebererkrankungen. Die wissenschaftliche Datenlage zu möglichen Langzeiteffekten bei chronisch hoher Aufnahme ist Gegenstand fortlaufender Bewertungen.
Allergeninformationen
Salmiaksalz ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es leitet sich weder von den aufgeführten Hauptallergenen noch von Gluten ab.
Lebensmittel mit Salmiaksalz
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