Zutat · E350

Natriummalate

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Natriummalat wird als Säureregulator und Geschmacksverstärker in Lebensmitteln eingesetzt. Es kann dazu beitragen, den …

Was ist Natriummalate?

Natriummalat ist das Natriumsalz der Äpfelsäure. Es wird durch die Neutralisation von Äpfelsäure mit einer Natriumquelle wie Natriumhydroxid oder Natriumcarbonat hergestellt. Äpfelsäure selbst kommt natürlich in vielen Früchten vor.

Ist Natriummalate vegan?

Natriummalate ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Gehört Natriummalate zu den Hauptallergenen?

Natriummalat ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Wofür wird Natriummalate verwendet?

Natriummalat wird als Säureregulator und Geschmacksverstärker in Lebensmitteln eingesetzt.

Ist Natriummalate unbedenklich?

Natriummalat ist als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt.

Verwendungszweck

Natriummalat wird als Säureregulator und Geschmacksverstärker in Lebensmitteln eingesetzt. Es kann dazu beitragen, den Säuregehalt zu kontrollieren und einen leicht säuerlichen Geschmack zu verleihen. Es findet sich häufig in Süßwaren wie Gummibonbons und sauren Snacks.

Gesundheitliche Hinweise

Natriummalat ist als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt. Es wurde von der EFSA bewertet. Bei üblichen Verzehrmengen werden keine negativen gesundheitlichen Auswirkungen erwartet. Es gibt keine bekannten nennenswerten Kontroversen bezüglich seiner Sicherheit bei bestimmungsgemäßem Gebrauch.

Zulassungsstatus

In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)

Zugelassene Verwendungen in der EU

Rechtsgrundlage: (EU) No 1129/2011

LebensmittelkategorieHöchstmenge
4.2.5 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und ähnliche ProdukteKeine numerische Höchstmenge angegeben
4.2.5.1 Konfitüre extra und Gelee extra gemäß der Richtlinie 2001/113/EGKeine numerische Höchstmenge angegeben
4.2.5.2 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem gemäß der Richtlinie 2001/113/EGKeine numerische Höchstmenge angegeben
4.2.5.3 Sonstige ähnliche Brotaufstriche aus Obst oder GemüseKeine numerische Höchstmenge angegeben

Die Höchstmengen sind wie veröffentlicht angegeben (mg/kg oder mg/l, je nach Lebensmittel). Manche Einträge haben zusätzliche Bedingungen, und Gruppenzulassungen sind hier nicht aufgeführt; vor der Verwendung eines Werts daher den vollständigen Eintrag prüfen.

Quelle: Europäische Kommission, EU-Datenbank zu Lebensmittelzusatzstoffen.

Allergeninformationen

Natriummalat ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es leitet sich nicht von den 14 Hauptallergenen ab.

Lebensmittel mit Natriummalate

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

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