Konzentrierter Steviatee Aufguss
Was ist Konzentrierter Steviatee Aufguss?
Konzentrierter Steviatee-Aufguss ist ein Süßungsmittel, das aus den Blättern der Steviapflanze (Stevia rebaudiana) gewonnen wird. Die Blätter werden getrocknet, zerkleinert und mit Wasser extrahiert, um die süß schmeckenden Glykoside zu gewinnen. Dieser Extrakt wird anschließend konzentriert und kann weiterverarbeitet werden.
Ist Konzentrierter Steviatee Aufguss vegan?
Konzentrierter Steviatee Aufguss ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Konzentrierter Steviatee Aufguss zu den Hauptallergenen?
Steviatee-Aufguss ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Konzentrierter Steviatee Aufguss verwendet?
Hersteller verwenden konzentrierten Steviatee-Aufguss als kalorienarmes Süßungsmittel in einer Vielzahl von Lebensmitteln und Getränken.
Ist Konzentrierter Steviatee Aufguss unbedenklich?
Steviolglykoside, die Hauptsüßstoffe in Stevia, wurden von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bewertet und sind als Lebensmittelzusatzstoffe in der EU zugelassen.
Verwendungszweck
Hersteller verwenden konzentrierten Steviatee-Aufguss als kalorienarmes Süßungsmittel in einer Vielzahl von Lebensmitteln und Getränken. Er dient dazu, Süße zu verleihen, ohne den Zuckergehalt zu erhöhen. Typische Anwendungen finden sich in gesüßten Getränken, Limonaden, Teegetränken, Süßwaren und Backwaren.
Gesundheitliche Hinweise
Steviolglykoside, die Hauptsüßstoffe in Stevia, wurden von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bewertet und sind als Lebensmittelzusatzstoffe in der EU zugelassen. Sie sind auf der Unionsliste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Die EFSA hat die Sicherheit von Steviolglykosiden bei den üblichen Verzehrmengen beurteilt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) informiert ebenfalls über die wissenschaftliche Bewertung von Lebensmittelzusatzstoffen. Bei üblichem Verzehr in Lebensmitteln gelten sie als sicher.
Allergeninformationen
Steviatee-Aufguss ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Lebensmittel mit Konzentrierter Steviatee Aufguss
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