Kakaomasse und Kakaobutter
Was ist Kakaomasse und Kakaobutter?
Kakaomasse wird aus ganzen Kakaobohnen gewonnen, die geröstet, von ihrer Schale befreit und dann zu einer feinen Paste vermahlen werden. Kakaobutter ist das Fett, das aus den Kakaobohnen extrahiert wird. Beide sind Hauptbestandteile von Schokolade.
Ist Kakaomasse und Kakaobutter vegan?
Kakaomasse und Kakaobutter ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Kakaomasse und Kakaobutter zu den Hauptallergenen?
Kakaomasse und Kakaobutter sind keine der 14 kennzeichnungspflichtigen Hauptallergene gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Kakaomasse und Kakaobutter verwendet?
Kakaomasse und Kakaobutter sind die Grundlage für die Herstellung von Schokolade in all ihren Formen, von dunkler über Milch- bis hin zu weißer Schokolade.
Ist Kakaomasse und Kakaobutter unbedenklich?
Kakaomasse und Kakaobutter sind keine Lebensmittelzusatzstoffe und fallen daher nicht unter die EU-Liste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008).
Verwendungszweck
Kakaomasse und Kakaobutter sind die Grundlage für die Herstellung von Schokolade in all ihren Formen, von dunkler über Milch- bis hin zu weißer Schokolade. Sie verleihen Schokoladenprodukten ihren charakteristischen Geschmack, ihre Textur und ihr Schmelzverhalten.
Gesundheitliche Hinweise
Kakaomasse und Kakaobutter sind keine Lebensmittelzusatzstoffe und fallen daher nicht unter die EU-Liste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008). Sie sind natürliche Bestandteile der Kakaobohne. Der Konsum von Schokolade, die diese Zutaten enthält, kann je nach Zucker- und Fettgehalt variieren. Die EFSA hat die Sicherheit von Kakaoerzeugnissen im Kontext von Lebensmittelzusatzstoffen bewertet, jedoch nicht für Kakaomasse und Kakaobutter als eigenständige Zutaten.
Allergeninformationen
Kakaomasse und Kakaobutter sind keine der 14 kennzeichnungspflichtigen Hauptallergene gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Kein kennzeichnungspflichtiges Allergen.
Lebensmittel mit Kakaomasse und Kakaobutter
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