Kakao
Was ist Kakao?
Kakao wird aus den gerösteten und gemahlenen Samen der Kakaobohne gewonnen, die botanisch als Theobroma cacao bekannt ist. Die Kakaobohne ist die Frucht des Kakaobaums, der in tropischen Regionen angebaut wird. Nach der Ernte werden die Bohnen fermentiert, getrocknet, geröstet und gemahlen, um Kakaomasse zu erzeugen, aus der dann Kakaopulver oder Kakaobutter gewonnen werden.
Ist Kakao vegan?
Kakao ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Kakao zu den Hauptallergenen?
Kakao selbst ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der EU-Lebensmittelinformationsverordnung.
Wofür wird Kakao verwendet?
Kakao wird wegen seines charakteristischen Geschmacks und seiner Farbe in einer Vielzahl von Lebensmitteln verwendet.
Ist Kakao unbedenklich?
Kakao ist kein Lebensmittelzusatzstoff und hat daher keine E-Nummer.
Verwendungszweck
Kakao wird wegen seines charakteristischen Geschmacks und seiner Farbe in einer Vielzahl von Lebensmitteln verwendet. Er dient als Hauptgeschmacksgeber in Schokoladenprodukten, Kakaogetränken und Backwaren wie Kuchen und Keksen. Darüber hinaus wird er in Aufstrichen, Eiscreme und Süßwaren eingesetzt, um ein reiches und vollmundiges Aroma zu verleihen.
Gesundheitliche Hinweise
Kakao ist kein Lebensmittelzusatzstoff und hat daher keine E-Nummer. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Sicherheit von Kakao und seinen Bestandteilen im Rahmen verschiedener Bewertungen untersucht, insbesondere im Hinblick auf natürliche Inhaltsstoffe. Kakao enthält Flavonoide, denen antioxidative Eigenschaften zugeschrieben werden. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt eine ausgewogene Ernährung, zu der auch Lebensmittel wie Kakao in Maßen gehören können. Es gibt keine spezifischen regulatorischen Einschränkungen für den Verzehr von Kakao in üblichen Mengen.
Allergeninformationen
Kakao selbst ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der EU-Lebensmittelinformationsverordnung. Er gehört nicht zu den 14 Hauptallergenen, die auf deutschen Verpackungen hervorgehoben werden müssen.
Lebensmittel mit Kakao
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