Grünteeaufguss
Was ist Grünteeaufguss?
Grünteeaufguss ist ein wässriger Extrakt aus den Blättern der Teepflanze (Camellia sinensis). Die Blätter werden nach der Ernte getrocknet und können fermentiert werden, was zu unterschiedlichen Teesorten wie grünem, schwarzem oder Oolong-Tee führt. Für Grünteeaufguss werden die Blätter typischerweise nur leicht oxidiert.
Ist Grünteeaufguss vegan?
Grünteeaufguss ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Grünteeaufguss zu den Hauptallergenen?
Grünteeaufguss ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Grünteeaufguss verwendet?
Grünteeaufguss wird als aromatisierende Zutat in Getränken wie Eistee, Limonaden und Bubble Tea verwendet.
Ist Grünteeaufguss unbedenklich?
Grünteeaufguss ist kein Lebensmittelzusatzstoff und unterliegt daher nicht der Zulassungspflicht nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008.
Verwendungszweck
Grünteeaufguss wird als aromatisierende Zutat in Getränken wie Eistee, Limonaden und Bubble Tea verwendet. Er verleiht den Produkten einen charakteristischen, leicht herben Geschmack und wird oft wegen seines wahrgenommenen gesundheitlichen Nutzens geschätzt. Die Hersteller nutzen ihn, um den Geschmack zu verfeinern und ein erfrischendes Profil zu schaffen.
Gesundheitliche Hinweise
Grünteeaufguss ist kein Lebensmittelzusatzstoff und unterliegt daher nicht der Zulassungspflicht nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Sicherheit von Grüntee-Extrakten im Rahmen der Novel-Food-Verordnung bewertet. Grüntee enthält Polyphenole, insbesondere Catechine wie Epigallocatechingallat (EGCG), denen antioxidative Eigenschaften zugeschrieben werden. Bei sehr hohem Konsum von Grüntee-Extrakten wurden in Einzelfällen lebertoxische Reaktionen beobachtet, wobei die EFSA die Sicherheit von EGCG in Nahrungsergänzungsmitteln bewertet hat. Die Aufnahme über typische Lebensmittel wie Eistees ist in der Regel unbedenklich.
Allergeninformationen
Grünteeaufguss ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Lebensmittel mit Grünteeaufguss
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