Glycosylierte Steviolglycoside
Was ist Glycosylierte Steviolglycoside?
Glycosylierte Steviolglycoside sind eine Gruppe von Süßstoffen, die aus den Blättern der Stevia-Pflanze (Stevia rebaudiana) gewonnen werden. Durch einen enzymatischen Prozess werden Zuckermoleküle an die Steviolglykoside angehängt, was zu einer veränderten Süße und einem verringerten bitteren Nachgeschmack führt. Sie sind eine Weiterentwicklung der traditionellen Steviolglykoside.
Ist Glycosylierte Steviolglycoside vegan?
Glycosylierte Steviolglycoside ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Ist Glycosylierte Steviolglycoside glutenfrei?
Sie sind auch nicht glutenhaltig.
Gehört Glycosylierte Steviolglycoside zu den Hauptallergenen?
Glykosylierte Steviolglycoside sind keine der 14 kennzeichnungspflichtigen Hauptallergene.
Wofür wird Glycosylierte Steviolglycoside verwendet?
Diese Süßstoffe werden in Lebensmitteln eingesetzt, um Süße zu verleihen, ohne Zucker oder Kalorien hinzuzufügen.
Ist Glycosylierte Steviolglycoside unbedenklich?
Glykosylierte Steviolglycoside sind in der EU als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen und in der Unionsliste (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt.
Verwendungszweck
Diese Süßstoffe werden in Lebensmitteln eingesetzt, um Süße zu verleihen, ohne Zucker oder Kalorien hinzuzufügen. Sie finden sich häufig in kalorienreduzierten oder zuckerfreien Produkten wie Getränken, Süßwaren, Backwaren und Nahrungsergänzungsmitteln wie Proteinpulvern und Aromen.
Gesundheitliche Hinweise
Glykosylierte Steviolglycoside sind in der EU als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen und in der Unionsliste (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat sie bewertet. Bei üblichem Verzehr gelten sie als sicher. Es gibt keine Hinweise auf gesundheitsschädliche Effekte bei der Verwendung im Rahmen der Zulassung.
Zulassungsstatus
In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)
Zugelassene Verwendungen in der EU
| Lebensmittelkategorie | Höchstmenge |
|---|---|
| 5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren | 670 |
| 5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren | 2000 |
| 5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren | 270 |
| 5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren | 350 |
Allergeninformationen
Glykosylierte Steviolglycoside sind keine der 14 kennzeichnungspflichtigen Hauptallergene. Sie sind auch nicht glutenhaltig.
Lebensmittel mit Glycosylierte Steviolglycoside
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