Glukossirap
Was ist Glukossirap?
Glukosesirup ist ein Süßungsmittel, das aus Stärke gewonnen wird, typischerweise aus Mais, Weizen oder Kartoffeln. Die Stärke wird durch enzymatische oder saure Hydrolyse in kleinere Zuckerbestandteile zerlegt. Das Ergebnis ist eine Siruplösung, die hauptsächlich aus Glukose, Maltose und höheren Zuckern besteht.
Ist Glukossirap glutenfrei?
Wenn er jedoch aus Weizenstärke hergestellt wird, kann er Spuren von Gluten enthalten, was bei Personen mit Zöliakie oder Glutenunverträglichkeit relevant sein kann.
Gehört Glukossirap zu den Hauptallergenen?
Glukosesirup selbst ist kein Allergen.
Wofür wird Glukossirap verwendet?
Hersteller verwenden Glukosesirup wegen seiner Süßkraft, seiner Fähigkeit, die Textur und das Mundgefühl von Lebensmitteln zu verbessern, und seiner feuchthaltenden Eigenschaften.
Ist Glukossirap unbedenklich?
Glukosesirup ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und auf der Unionsliste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.
Verwendungszweck
Hersteller verwenden Glukosesirup wegen seiner Süßkraft, seiner Fähigkeit, die Textur und das Mundgefühl von Lebensmitteln zu verbessern, und seiner feuchthaltenden Eigenschaften. Er verhindert die Kristallisation von Zucker und trägt zur Stabilität von Produkten bei. Glukosesirup findet sich häufig in Süßwaren, Backwaren, Eiscreme und Desserts.
Gesundheitliche Hinweise
Glukosesirup ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und auf der Unionsliste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Wie andere Zuckerarten kann ein übermäßiger Konsum von Glukosesirup zu einem erhöhten Zuckerkonsum beitragen, was im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung berücksichtigt werden sollte. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt, die Aufnahme von freiem Zucker zu begrenzen.
Allergeninformationen
Glukosesirup selbst ist kein Allergen. Wenn er jedoch aus Weizenstärke hergestellt wird, kann er Spuren von Gluten enthalten, was bei Personen mit Zöliakie oder Glutenunverträglichkeit relevant sein kann. Die Kennzeichnungspflicht für Glutenhaltiges Getreide (namentlich Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon) ist in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 geregelt.
Lebensmittel mit Glukossirap
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