Gemahlener Kaffee
Was ist Gemahlener Kaffee?
Gemahlener Kaffee ist das Pulver, das aus gerösteten Kaffeebohnen hergestellt wird. Die Bohnen stammen von Kaffeepflanzen, die hauptsächlich in tropischen Regionen angebaut werden. Nach der Ernte werden die Kaffeekirschen verarbeitet, die Bohnen geröstet und anschließend zu einem feinen Pulver vermahlen.
Ist Gemahlener Kaffee vegan?
Gemahlener Kaffee ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Gemahlener Kaffee zu den Hauptallergenen?
Gemahlener Kaffee ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Gemahlener Kaffee verwendet?
Gemahlener Kaffee wird in erster Linie als Basis für die Zubereitung von Kaffeegetränken verwendet.
Ist Gemahlener Kaffee unbedenklich?
Kaffee selbst ist kein Lebensmittelzusatzstoff und unterliegt daher nicht den Regelungen für Zusatzstoffe in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008.
Verwendungszweck
Gemahlener Kaffee wird in erster Linie als Basis für die Zubereitung von Kaffeegetränken verwendet. Er kann auch als Geschmacksgeber in Backwaren wie Kuchen, Keksen und Desserts eingesetzt werden, um ein intensives Aroma zu verleihen. In einigen Lebensmitteln dient er zur Farbgebung oder als aromatischer Bestandteil.
Gesundheitliche Hinweise
Kaffee selbst ist kein Lebensmittelzusatzstoff und unterliegt daher nicht den Regelungen für Zusatzstoffe in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008. Die EFSA hat die Sicherheit von Koffein, einem Hauptbestandteil von Kaffee, bewertet. Der Konsum von Kaffee kann anregend wirken und wird in üblichen Mengen von den meisten Menschen gut vertragen. Bei empfindlichen Personen oder übermäßigem Konsum können jedoch unerwünschte Effekte wie Schlafstörungen oder Herzrasen auftreten. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt eine moderate Aufnahme von Kaffee.
Allergeninformationen
Gemahlener Kaffee ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Lebensmittel mit Gemahlener Kaffee
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