Enzymatisch hergestellte Steviolglycoside
Was ist Enzymatisch hergestellte Steviolglycoside?
Enzymatisch hergestellte Steviolglycoside sind Süßstoffe, die aus den Blättern der Steviapflanze gewonnen werden. Durch einen enzymatischen Prozess werden die süß schmeckenden Glykoside aus dem Pflanzenmaterial isoliert und gereinigt, um ein reineres und besser lösliches Produkt zu erhalten.
Ist Enzymatisch hergestellte Steviolglycoside vegan?
Enzymatisch hergestellte Steviolglycoside ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Ist Enzymatisch hergestellte Steviolglycoside glutenfrei?
Sie sind auch nicht von glutenhaltigem Getreide abgeleitet.
Gehört Enzymatisch hergestellte Steviolglycoside zu den Hauptallergenen?
Enzymatisch hergestellte Steviolglycoside sind keine der 14 kennzeichnungspflichtigen Hauptallergene.
Wofür wird Enzymatisch hergestellte Steviolglycoside verwendet?
Diese Süßstoffe werden als Zuckeraustauschstoffe in Lebensmitteln eingesetzt, um ihnen Süße zu verleihen, ohne Kalorien hinzuzufügen.
Ist Enzymatisch hergestellte Steviolglycoside unbedenklich?
Enzymatisch hergestellte Steviolglycoside sind in der EU als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen und in der Unionsliste (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt.
Verwendungszweck
Diese Süßstoffe werden als Zuckeraustauschstoffe in Lebensmitteln eingesetzt, um ihnen Süße zu verleihen, ohne Kalorien hinzuzufügen. Sie finden sich häufig in kalorienreduzierten oder zuckerfreien Getränken, Süßwaren, Milchprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln.
Gesundheitliche Hinweise
Enzymatisch hergestellte Steviolglycoside sind in der EU als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen und in der Unionsliste (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Sicherheit von Steviolglycosiden bewertet. Bei üblichem Verzehr werden sie als sicher für den menschlichen Verzehr angesehen. Es gibt keine Hinweise auf gesundheitsschädliche Wirkungen bei der empfohlenen Verwendung.
Zulassungsstatus
In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)
Zugelassene Verwendungen in der EU
| Lebensmittelkategorie | Höchstmenge |
|---|---|
| 5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren | 670 |
| 5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren | 2000 |
| 5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren | 270 |
| 5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren | 350 |
Allergeninformationen
Enzymatisch hergestellte Steviolglycoside sind keine der 14 kennzeichnungspflichtigen Hauptallergene. Sie sind auch nicht von glutenhaltigem Getreide abgeleitet.
Lebensmittel mit Enzymatisch hergestellte Steviolglycoside
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