Cyclamat
Was ist Cyclamat?
Cyclamat ist ein synthetisch hergestellter Süßstoff. Er wird durch chemische Synthese aus Cyclohexylamin gewonnen. In der Lebensmittelherstellung wird er als Süßungsmittel eingesetzt.
Ist Cyclamat vegan?
Cyclamat ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Cyclamat zu den Hauptallergenen?
Cyclamat ist kein Allergen und auch nicht von einem der 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene abgeleitet.
Wofür wird Cyclamat verwendet?
Hersteller verwenden Cyclamat, um Lebensmitteln eine süße Geschmacksnote zu verleihen, ohne Zucker zuzusetzen.
Ist Cyclamat unbedenklich?
Cyclamat ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff (Süßungsmittel) zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.
Verwendungszweck
Hersteller verwenden Cyclamat, um Lebensmitteln eine süße Geschmacksnote zu verleihen, ohne Zucker zuzusetzen. Es ist besonders beliebt in zuckerfreien oder kalorienreduzierten Produkten wie Getränken, Süßwaren und Desserts. Cyclamat wird oft in Kombination mit anderen Süßstoffen verwendet, um den Geschmack zu verbessern.
Gesundheitliche Hinweise
Cyclamat ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff (Süßungsmittel) zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Cyclamat bewertet. Es gab in der Vergangenheit Diskussionen über die gesundheitlichen Auswirkungen von Cyclamat, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche krebserregende Wirkung. Aktuelle Bewertungen stufen es jedoch bei bestimmungsgemäßer Verwendung als sicher ein. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) informiert über die Zulassung und Bewertung von Lebensmittelzusatzstoffen.
Zulassungsstatus
In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)
Zugelassene Verwendungen in der EU
| Lebensmittelkategorie | Höchstmenge |
|---|---|
| 1.4 Aromatisierte fermentierte Milchprodukte, auch wärmebehandelt | 250 |
| 4.2.3 Obst- und Gemüsekonserven | 1000 |
| 4.2.4.1 Zubereitungen aus Obst und Gemüse, ausgenommen Kompott | 250 |
| 4.2.5 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und ähnliche Produkte | 1000 |
| 4.2.5.1 Konfitüre extra und Gelee extra gemäß der Richtlinie 2001/113/EG | 1000 |
| 4.2.5.2 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem gemäß der Richtlinie 2001/113/EG | 1000 |
| 4.2.5.3 Sonstige ähnliche Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse | 500 |
| 5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren | 500 |
| 5.4 Verzierungen, Überzüge und Füllungen, ausgenommen Füllungen auf Fruchtbasis der Kategorie 4.2.4 | 250 |
| 7.2 Feine Backwaren | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 11.4.1 Tafelsüßen, flüssig | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 11.4.2 Tafelsüßen in Pulverform | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 11.4.3 Tafelsüßen in Tablettenform | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 13.2 Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 (ausgenommen Erzeugnisse der Lebensmittelkategorie 13.1.5) | 400 |
| 13.3 Tagesrationen für eine gewichtskontrollierende Ernährung im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 | 400 |
| 14.1.3 Fruchtnektare gemäß der Richtlinie 2001/112/EG und Gemüsenektare und gleichartige Produkte | 250 |
| 14.1.4 Aromatisierte Getränke | 250 |
| 14.2.8 Sonstige alkoholische Getränke einschließlich Mischgetränken aus alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken und anderen aus destilliertem Alkohol hergestellten alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von weniger als 15 % | 250 |
| 16 Dessertspeisen, ausgenommen Produkte der Kategorien 1, 3 und 4 | 250 |
| 17.1 Nahrungsergänzungsmittel in fester Form, ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder | 500 |
| 17.1 Nahrungsergänzungsmittel in fester Form, ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder | 1250 |
| 17.2 Nahrungsergänzungsmittel in flüssiger Form, ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder | 400 |
| 17.2 Nahrungsergänzungsmittel in flüssiger Form, ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder | 1250 |
| 18.2 Mahlzeitersatz für eine gewichtskontrollierende Ernährung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 der Kommission | 400 |
Allergeninformationen
Cyclamat ist kein Allergen und auch nicht von einem der 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene abgeleitet. Es ist somit kein kennzeichnungspflichtiges Allergen.
Lebensmittel mit Cyclamat
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