Zutat · E952

Cyclamat

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Hersteller verwenden Cyclamat, um Lebensmitteln eine süße Geschmacksnote zu verleihen, ohne Zucker zuzusetzen. Es …

Was ist Cyclamat?

Cyclamat ist ein synthetisch hergestellter Süßstoff. Er wird durch chemische Synthese aus Cyclohexylamin gewonnen. In der Lebensmittelherstellung wird er als Süßungsmittel eingesetzt.

Ist Cyclamat vegan?

Cyclamat ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Gehört Cyclamat zu den Hauptallergenen?

Cyclamat ist kein Allergen und auch nicht von einem der 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene abgeleitet.

Wofür wird Cyclamat verwendet?

Hersteller verwenden Cyclamat, um Lebensmitteln eine süße Geschmacksnote zu verleihen, ohne Zucker zuzusetzen.

Ist Cyclamat unbedenklich?

Cyclamat ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff (Süßungsmittel) zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.

Verwendungszweck

Hersteller verwenden Cyclamat, um Lebensmitteln eine süße Geschmacksnote zu verleihen, ohne Zucker zuzusetzen. Es ist besonders beliebt in zuckerfreien oder kalorienreduzierten Produkten wie Getränken, Süßwaren und Desserts. Cyclamat wird oft in Kombination mit anderen Süßstoffen verwendet, um den Geschmack zu verbessern.

Gesundheitliche Hinweise

Cyclamat ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff (Süßungsmittel) zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Cyclamat bewertet. Es gab in der Vergangenheit Diskussionen über die gesundheitlichen Auswirkungen von Cyclamat, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche krebserregende Wirkung. Aktuelle Bewertungen stufen es jedoch bei bestimmungsgemäßer Verwendung als sicher ein. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) informiert über die Zulassung und Bewertung von Lebensmittelzusatzstoffen.

Zulassungsstatus

In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)

Zugelassene Verwendungen in der EU

Rechtsgrundlage: 2025-2058

LebensmittelkategorieHöchstmenge
1.4 Aromatisierte fermentierte Milchprodukte, auch wärmebehandelt250
4.2.3 Obst- und Gemüsekonserven1000
4.2.4.1 Zubereitungen aus Obst und Gemüse, ausgenommen Kompott250
4.2.5 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und ähnliche Produkte1000
4.2.5.1 Konfitüre extra und Gelee extra gemäß der Richtlinie 2001/113/EG1000
4.2.5.2 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem gemäß der Richtlinie 2001/113/EG1000
4.2.5.3 Sonstige ähnliche Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse500
5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren500
5.4 Verzierungen, Überzüge und Füllungen, ausgenommen Füllungen auf Fruchtbasis der Kategorie 4.2.4250
7.2 Feine BackwarenKeine numerische Höchstmenge angegeben
11.4.1 Tafelsüßen, flüssigKeine numerische Höchstmenge angegeben
11.4.2 Tafelsüßen in PulverformKeine numerische Höchstmenge angegeben
11.4.3 Tafelsüßen in TablettenformKeine numerische Höchstmenge angegeben
13.2 Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 (ausgenommen Erzeugnisse der Lebensmittelkategorie 13.1.5)400
13.3 Tagesrationen für eine gewichtskontrollierende Ernährung im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013400
14.1.3 Fruchtnektare gemäß der Richtlinie 2001/112/EG und Gemüsenektare und gleichartige Produkte250
14.1.4 Aromatisierte Getränke250
14.2.8 Sonstige alkoholische Getränke einschließlich Mischgetränken aus alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken und anderen aus destilliertem Alkohol hergestellten alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von weniger als 15 %250
16 Dessertspeisen, ausgenommen Produkte der Kategorien 1, 3 und 4250
17.1 Nahrungsergänzungsmittel in fester Form, ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder500
17.1 Nahrungsergänzungsmittel in fester Form, ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder1250
17.2 Nahrungsergänzungsmittel in flüssiger Form, ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder400
17.2 Nahrungsergänzungsmittel in flüssiger Form, ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder1250
18.2 Mahlzeitersatz für eine gewichtskontrollierende Ernährung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 der Kommission400

Die Höchstmengen sind wie veröffentlicht angegeben (mg/kg oder mg/l, je nach Lebensmittel). Manche Einträge haben zusätzliche Bedingungen, und Gruppenzulassungen sind hier nicht aufgeführt; vor der Verwendung eines Werts daher den vollständigen Eintrag prüfen.

Quelle: Europäische Kommission, EU-Datenbank zu Lebensmittelzusatzstoffen.

Allergeninformationen

Cyclamat ist kein Allergen und auch nicht von einem der 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene abgeleitet. Es ist somit kein kennzeichnungspflichtiges Allergen.

Lebensmittel mit Cyclamat

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

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