Zutat · E526

Calciumhydroxid

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Calciumhydroxid wird als Säureregulator und als Trennmittel in Lebensmitteln eingesetzt. Es findet sich häufig …

Was ist Calciumhydroxid?

Calciumhydroxid ist eine chemische Verbindung, die auch als gelöschter Kalk bekannt ist. Es wird hergestellt, indem Wasser zu Calciumoxid (Branntkalk) gegeben wird. Diese Reaktion wird als Kalzinierung bezeichnet.

Ist Calciumhydroxid vegan?

Calciumhydroxid ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Gehört Calciumhydroxid zu den Hauptallergenen?

Calciumhydroxid ist kein Allergen und muss nicht gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 gekennzeichnet werden.

Wofür wird Calciumhydroxid verwendet?

Calciumhydroxid wird als Säureregulator und als Trennmittel in Lebensmitteln eingesetzt.

Ist Calciumhydroxid unbedenklich?

Calciumhydroxid ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.

Verwendungszweck

Calciumhydroxid wird als Säureregulator und als Trennmittel in Lebensmitteln eingesetzt. Es findet sich häufig in Backwaren wie Baisers und in Teigwaren. In Säuglingsanfangsnahrung dient es zur Einstellung des pH-Wertes.

Gesundheitliche Hinweise

Calciumhydroxid ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Calciumhydroxid bewertet. Bei der üblichen Verwendung in Lebensmitteln werden keine gesundheitlichen Bedenken gesehen. Es gibt keine nennenswerten Kontroversen bezüglich seiner Sicherheit.

Zulassungsstatus

In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)

Zugelassene Verwendungen in der EU

Rechtsgrundlage: (EU) No 2016/0691

LebensmittelkategorieHöchstmenge
1.9 NährkaseinateKeine numerische Höchstmenge angegeben
13.1.3 Getreidebeikost und andere Beikost im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013Keine numerische Höchstmenge angegeben
13.1.5.1 Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 für SäuglingeKeine numerische Höchstmenge angegeben

Die Höchstmengen sind wie veröffentlicht angegeben (mg/kg oder mg/l, je nach Lebensmittel). Manche Einträge haben zusätzliche Bedingungen, und Gruppenzulassungen sind hier nicht aufgeführt; vor der Verwendung eines Werts daher den vollständigen Eintrag prüfen.

Quelle: Europäische Kommission, EU-Datenbank zu Lebensmittelzusatzstoffen.

Allergeninformationen

Calciumhydroxid ist kein Allergen und muss nicht gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 gekennzeichnet werden. Es ist auch nicht von Allergenen abgeleitet.

Lebensmittel mit Calciumhydroxid

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

Hinweis: Diese Website zeigt Etikettangaben aus Open Food Facts zur allgemeinen Information. Dies ist keine medizinische Beratung. Maßgeblich ist die Angabe auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.