Calciumchlorid
Was ist Calciumchlorid?
Calciumchlorid ist das Calciumsalz der Salzsäure. Es kommt in der Natur vor und wird industriell aus verschiedenen Mineralien gewonnen, wie beispielsweise Calcit oder Dolomit, oder als Nebenprodukt bei der Herstellung von Soda gewonnen.
Ist Calciumchlorid vegan?
Calciumchlorid ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Ist Calciumchlorid glutenfrei?
Es enthält kein Gluten.
Gehört Calciumchlorid zu den Hauptallergenen?
Calciumchlorid ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Calciumchlorid verwendet?
Calciumchlorid wird als Lebensmittelzusatzstoff verwendet, um die Textur von Lebensmitteln zu verbessern, beispielsweise in Obst- und Gemüsekonserven, um die Festigkeit zu erhöhen.
Ist Calciumchlorid unbedenklich?
Calciumchlorid ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt.
Verwendungszweck
Calciumchlorid wird als Lebensmittelzusatzstoff verwendet, um die Textur von Lebensmitteln zu verbessern, beispielsweise in Obst- und Gemüsekonserven, um die Festigkeit zu erhöhen. Es dient auch als Säureregulator und Geschmacksverstärker in verschiedenen Produkten.
Gesundheitliche Hinweise
Calciumchlorid ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt. Es wurde von der EFSA bewertet. In den üblichen Mengen, die über Lebensmittel aufgenommen werden, gilt es als sicher. Es gibt keine bekannten negativen gesundheitlichen Auswirkungen bei üblichem Verzehr.
Zulassungsstatus
In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)
Zugelassene Verwendungen in der EU
| Lebensmittelkategorie | Höchstmenge |
|---|---|
| 1.5 Eingedickte Milch und Trockenmilch im Sinne der Richtlinie 2001/114/EG | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 1.7.2 Gereifter Käse | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 1.7.6 Käseprodukte (ausgenommen Produkte der Kategorie 16) | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 4.2.3 Obst- und Gemüsekonserven | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 4.2.4.2 Kompott, ausgenommen Produkte der Kategorie 16 | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 4.2.5 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und ähnliche Produkte | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 4.2.5.2 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem gemäß der Richtlinie 2001/113/EG | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 4.2.5.3 Sonstige ähnliche Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
Allergeninformationen
Calciumchlorid ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es enthält kein Gluten.
Lebensmittel mit Calciumchlorid
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