Zutat · E509

Calciumchlorid

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Calciumchlorid wird als Lebensmittelzusatzstoff verwendet, um die Textur von Lebensmitteln zu verbessern, beispielsweise in …

Was ist Calciumchlorid?

Calciumchlorid ist das Calciumsalz der Salzsäure. Es kommt in der Natur vor und wird industriell aus verschiedenen Mineralien gewonnen, wie beispielsweise Calcit oder Dolomit, oder als Nebenprodukt bei der Herstellung von Soda gewonnen.

Ist Calciumchlorid vegan?

Calciumchlorid ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Ist Calciumchlorid glutenfrei?

Es enthält kein Gluten.

Gehört Calciumchlorid zu den Hauptallergenen?

Calciumchlorid ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Wofür wird Calciumchlorid verwendet?

Calciumchlorid wird als Lebensmittelzusatzstoff verwendet, um die Textur von Lebensmitteln zu verbessern, beispielsweise in Obst- und Gemüsekonserven, um die Festigkeit zu erhöhen.

Ist Calciumchlorid unbedenklich?

Calciumchlorid ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt.

Verwendungszweck

Calciumchlorid wird als Lebensmittelzusatzstoff verwendet, um die Textur von Lebensmitteln zu verbessern, beispielsweise in Obst- und Gemüsekonserven, um die Festigkeit zu erhöhen. Es dient auch als Säureregulator und Geschmacksverstärker in verschiedenen Produkten.

Gesundheitliche Hinweise

Calciumchlorid ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt. Es wurde von der EFSA bewertet. In den üblichen Mengen, die über Lebensmittel aufgenommen werden, gilt es als sicher. Es gibt keine bekannten negativen gesundheitlichen Auswirkungen bei üblichem Verzehr.

Zulassungsstatus

In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)

Zugelassene Verwendungen in der EU

Rechtsgrundlage: (EU) No 1129/2011

LebensmittelkategorieHöchstmenge
1.5 Eingedickte Milch und Trockenmilch im Sinne der Richtlinie 2001/114/EGKeine numerische Höchstmenge angegeben
1.7.2 Gereifter KäseKeine numerische Höchstmenge angegeben
1.7.6 Käseprodukte (ausgenommen Produkte der Kategorie 16)Keine numerische Höchstmenge angegeben
4.2.3 Obst- und GemüsekonservenKeine numerische Höchstmenge angegeben
4.2.4.2 Kompott, ausgenommen Produkte der Kategorie 16Keine numerische Höchstmenge angegeben
4.2.5 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und ähnliche ProdukteKeine numerische Höchstmenge angegeben
4.2.5.2 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem gemäß der Richtlinie 2001/113/EGKeine numerische Höchstmenge angegeben
4.2.5.3 Sonstige ähnliche Brotaufstriche aus Obst oder GemüseKeine numerische Höchstmenge angegeben

Die Höchstmengen sind wie veröffentlicht angegeben (mg/kg oder mg/l, je nach Lebensmittel). Manche Einträge haben zusätzliche Bedingungen, und Gruppenzulassungen sind hier nicht aufgeführt; vor der Verwendung eines Werts daher den vollständigen Eintrag prüfen.

Quelle: Europäische Kommission, EU-Datenbank zu Lebensmittelzusatzstoffen.

Allergeninformationen

Calciumchlorid ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es enthält kein Gluten.

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

Hinweis: Diese Website zeigt Etikettangaben aus Open Food Facts zur allgemeinen Information. Dies ist keine medizinische Beratung. Maßgeblich ist die Angabe auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.