Zutat · E962

Aspartam-acesulfamsalz

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Dieser Süßstoff wird in Lebensmitteln eingesetzt, um ihnen Süße zu verleihen, ohne Zucker zu …

Was ist Aspartam-acesulfamsalz?

Aspartam-Acesulfam-Salz ist ein künstlicher Süßstoff, der aus den Aminosäuren Asparaginsäure und Phenylalanin sowie aus Acesulfam-K gebildet wird. Es handelt sich um ein Salz, das die Süßkraft von Aspartam und Acesulfam-K kombiniert und eine höhere Stabilität aufweist. Die Herstellung erfolgt durch chemische Synthese.

Ist Aspartam-acesulfamsalz vegan?

Aspartam-acesulfamsalz ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Gehört Aspartam-acesulfamsalz zu den Hauptallergenen?

Aspartam-Acesulfam-Salz ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Wofür wird Aspartam-acesulfamsalz verwendet?

Dieser Süßstoff wird in Lebensmitteln eingesetzt, um ihnen Süße zu verleihen, ohne Zucker zu verwenden.

Ist Aspartam-acesulfamsalz unbedenklich?

Aspartam-Acesulfam-Salz ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und auf der Unionsliste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.

Verwendungszweck

Dieser Süßstoff wird in Lebensmitteln eingesetzt, um ihnen Süße zu verleihen, ohne Zucker zu verwenden. Seine hohe Süßkraft und gute Stabilität machen ihn geeignet für eine Vielzahl von Produkten, insbesondere in zuckerfreien Varianten. Typische Anwendungen finden sich in Kaugummis, Süßwaren, Getränken und Nahrungsergänzungsmitteln.

Gesundheitliche Hinweise

Aspartam-Acesulfam-Salz ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und auf der Unionsliste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Sowohl die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als auch das Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives (JECFA) haben Süßstoffe, einschließlich Aspartam und Acesulfam-K, bewertet. Die wissenschaftliche Bewertung von Süßstoffen ist ein fortlaufender Prozess, und es gibt Diskussionen über ihre potenziellen gesundheitlichen Auswirkungen bei sehr hohem Konsum. Die EFSA hat die Sicherheit von Aspartam und Acesulfam-K mehrfach überprüft und als sicher eingestuft, wenn die Aufnahmemengen innerhalb der festgelegten Grenzen liegen.

Zulassungsstatus

In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)

Zugelassene Verwendungen in der EU

Rechtsgrundlage: 2025-2058

LebensmittelkategorieHöchstmenge
1.4 Aromatisierte fermentierte Milchprodukte, auch wärmebehandelt350
3 Speiseeis800
4.2.2 Obst und Gemüse in Essig, Öl oder Lake200
4.2.3 Obst- und Gemüsekonserven350
4.2.4.1 Zubereitungen aus Obst und Gemüse, ausgenommen Kompott350
4.2.5 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und ähnliche Produkte1000
4.2.5.1 Konfitüre extra und Gelee extra gemäß der Richtlinie 2001/113/EG1000
4.2.5.2 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem gemäß der Richtlinie 2001/113/EG1000
4.2.5.3 Sonstige ähnliche Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse1000
5.1 Kakao- und Schokoladeprodukte im Sinne der Richtlinie 2000/36/EG500
5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren500
5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren1000
5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren2500
5.3 Kaugummi2000
5.4 Verzierungen, Überzüge und Füllungen, ausgenommen Füllungen auf Fruchtbasis der Kategorie 4.2.4500
5.4 Verzierungen, Überzüge und Füllungen, ausgenommen Füllungen auf Fruchtbasis der Kategorie 4.2.4350
5.4 Verzierungen, Überzüge und Füllungen, ausgenommen Füllungen auf Fruchtbasis der Kategorie 4.2.41000
6.3 Frühstücksgetreidekost1000
7.2 Feine Backwaren1000
9.2 Fisch und Fischereiprodukte, einschließlich Weich- und Krebstiere, verarbeitet200
11.4.1 Tafelsüßen, flüssigKeine numerische Höchstmenge angegeben
11.4.2 Tafelsüßen in PulverformKeine numerische Höchstmenge angegeben
11.4.3 Tafelsüßen in TablettenformKeine numerische Höchstmenge angegeben
12.4 Senf350
12.5 Suppen und Brühen110
12.6 Soßen350
12.7 Salate und würzige Brotaufstriche350
13.2 Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 (ausgenommen Erzeugnisse der Lebensmittelkategorie 13.1.5)450
13.3 Tagesrationen für eine gewichtskontrollierende Ernährung im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013450
14.1.3 Fruchtnektare gemäß der Richtlinie 2001/112/EG und Gemüsenektare und gleichartige Produkte350

Angezeigt werden die ersten 30 von 43 Lebensmittelkategorien. Die übrigen Kategorien fehlen hier; steht eine Verwendung nicht in dieser Tabelle, heißt das also nicht, dass sie unzulässig ist. Zum vollständigen Eintrag.

Die Höchstmengen sind wie veröffentlicht angegeben (mg/kg oder mg/l, je nach Lebensmittel). Manche Einträge haben zusätzliche Bedingungen, und Gruppenzulassungen sind hier nicht aufgeführt; vor der Verwendung eines Werts daher den vollständigen Eintrag prüfen.

Quelle: Europäische Kommission, EU-Datenbank zu Lebensmittelzusatzstoffen.

Allergeninformationen

Aspartam-Acesulfam-Salz ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es leitet sich nicht von den aufgeführten Hauptallergenen ab.

Lebensmittel mit Aspartam-acesulfamsalz

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

Hinweis: Diese Website zeigt Etikettangaben aus Open Food Facts zur allgemeinen Information. Dies ist keine medizinische Beratung. Maßgeblich ist die Angabe auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.