Aspartam-acesulfamsalz
Was ist Aspartam-acesulfamsalz?
Aspartam-Acesulfam-Salz ist ein künstlicher Süßstoff, der aus den Aminosäuren Asparaginsäure und Phenylalanin sowie aus Acesulfam-K gebildet wird. Es handelt sich um ein Salz, das die Süßkraft von Aspartam und Acesulfam-K kombiniert und eine höhere Stabilität aufweist. Die Herstellung erfolgt durch chemische Synthese.
Ist Aspartam-acesulfamsalz vegan?
Aspartam-acesulfamsalz ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Aspartam-acesulfamsalz zu den Hauptallergenen?
Aspartam-Acesulfam-Salz ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Aspartam-acesulfamsalz verwendet?
Dieser Süßstoff wird in Lebensmitteln eingesetzt, um ihnen Süße zu verleihen, ohne Zucker zu verwenden.
Ist Aspartam-acesulfamsalz unbedenklich?
Aspartam-Acesulfam-Salz ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und auf der Unionsliste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.
Verwendungszweck
Dieser Süßstoff wird in Lebensmitteln eingesetzt, um ihnen Süße zu verleihen, ohne Zucker zu verwenden. Seine hohe Süßkraft und gute Stabilität machen ihn geeignet für eine Vielzahl von Produkten, insbesondere in zuckerfreien Varianten. Typische Anwendungen finden sich in Kaugummis, Süßwaren, Getränken und Nahrungsergänzungsmitteln.
Gesundheitliche Hinweise
Aspartam-Acesulfam-Salz ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und auf der Unionsliste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Sowohl die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als auch das Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives (JECFA) haben Süßstoffe, einschließlich Aspartam und Acesulfam-K, bewertet. Die wissenschaftliche Bewertung von Süßstoffen ist ein fortlaufender Prozess, und es gibt Diskussionen über ihre potenziellen gesundheitlichen Auswirkungen bei sehr hohem Konsum. Die EFSA hat die Sicherheit von Aspartam und Acesulfam-K mehrfach überprüft und als sicher eingestuft, wenn die Aufnahmemengen innerhalb der festgelegten Grenzen liegen.
Zulassungsstatus
In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)
Zugelassene Verwendungen in der EU
| Lebensmittelkategorie | Höchstmenge |
|---|---|
| 1.4 Aromatisierte fermentierte Milchprodukte, auch wärmebehandelt | 350 |
| 3 Speiseeis | 800 |
| 4.2.2 Obst und Gemüse in Essig, Öl oder Lake | 200 |
| 4.2.3 Obst- und Gemüsekonserven | 350 |
| 4.2.4.1 Zubereitungen aus Obst und Gemüse, ausgenommen Kompott | 350 |
| 4.2.5 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und ähnliche Produkte | 1000 |
| 4.2.5.1 Konfitüre extra und Gelee extra gemäß der Richtlinie 2001/113/EG | 1000 |
| 4.2.5.2 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem gemäß der Richtlinie 2001/113/EG | 1000 |
| 4.2.5.3 Sonstige ähnliche Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse | 1000 |
| 5.1 Kakao- und Schokoladeprodukte im Sinne der Richtlinie 2000/36/EG | 500 |
| 5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren | 500 |
| 5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren | 1000 |
| 5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren | 2500 |
| 5.3 Kaugummi | 2000 |
| 5.4 Verzierungen, Überzüge und Füllungen, ausgenommen Füllungen auf Fruchtbasis der Kategorie 4.2.4 | 500 |
| 5.4 Verzierungen, Überzüge und Füllungen, ausgenommen Füllungen auf Fruchtbasis der Kategorie 4.2.4 | 350 |
| 5.4 Verzierungen, Überzüge und Füllungen, ausgenommen Füllungen auf Fruchtbasis der Kategorie 4.2.4 | 1000 |
| 6.3 Frühstücksgetreidekost | 1000 |
| 7.2 Feine Backwaren | 1000 |
| 9.2 Fisch und Fischereiprodukte, einschließlich Weich- und Krebstiere, verarbeitet | 200 |
| 11.4.1 Tafelsüßen, flüssig | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 11.4.2 Tafelsüßen in Pulverform | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 11.4.3 Tafelsüßen in Tablettenform | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 12.4 Senf | 350 |
| 12.5 Suppen und Brühen | 110 |
| 12.6 Soßen | 350 |
| 12.7 Salate und würzige Brotaufstriche | 350 |
| 13.2 Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 (ausgenommen Erzeugnisse der Lebensmittelkategorie 13.1.5) | 450 |
| 13.3 Tagesrationen für eine gewichtskontrollierende Ernährung im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 | 450 |
| 14.1.3 Fruchtnektare gemäß der Richtlinie 2001/112/EG und Gemüsenektare und gleichartige Produkte | 350 |
Allergeninformationen
Aspartam-Acesulfam-Salz ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es leitet sich nicht von den aufgeführten Hauptallergenen ab.
Lebensmittel mit Aspartam-acesulfamsalz
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