Tamarindenextrakt
Was ist Tamarindenextrakt?
Tamarindenextrakt wird aus den Früchten des Tamarindenbaums (Tamarindus indica) gewonnen. Die Frucht ist eine Hülsenfrucht, deren Fruchtfleisch sauer-schmeckt und eine zähe Konsistenz hat. Zur Gewinnung des Extrakts wird das Fruchtfleisch von den Schalen und Samen getrennt und dann weiterverarbeitet.
Ist Tamarindenextrakt vegan?
Tamarindenextrakt ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Ist Tamarindenextrakt glutenfrei?
Er ist weder glutenhaltig noch zählt er zu den anderen Hauptallergenen.
Gehört Tamarindenextrakt zu den Hauptallergenen?
Tamarindenextrakt ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Tamarindenextrakt verwendet?
Tamarindenextrakt wird als Säuerungsmittel und Geschmacksgeber in Lebensmitteln eingesetzt.
Ist Tamarindenextrakt unbedenklich?
Tamarindenextrakt ist in der EU als Lebensmittelzutat zugelassen und unterliegt den allgemeinen Bestimmungen der Lebensmittelkennzeichnung.
Verwendungszweck
Tamarindenextrakt wird als Säuerungsmittel und Geschmacksgeber in Lebensmitteln eingesetzt. Sein fruchtig-säuerlicher Geschmack macht ihn zu einer beliebten Zutat in Saucen, Chutneys, Getränken und Süßwaren. Er kann auch zur Verbesserung der Textur beitragen.
Gesundheitliche Hinweise
Tamarindenextrakt ist in der EU als Lebensmittelzutat zugelassen und unterliegt den allgemeinen Bestimmungen der Lebensmittelkennzeichnung. Die Europäische Kommission hat Tamarindenextrakt nicht in die Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgenommen, was bedeutet, dass er nicht als Lebensmittelzusatzstoff im Sinne dieser Verordnung gilt, sondern als Zutat zur Geschmacksgebung oder Säuerung verwendet wird. Bei üblichem Verzehr werden keine negativen gesundheitlichen Auswirkungen erwartet.
Allergeninformationen
Tamarindenextrakt ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Er ist weder glutenhaltig noch zählt er zu den anderen Hauptallergenen.
Lebensmittel mit Tamarindenextrakt
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