Süßblätter
Was ist Süßblätter?
Süßblätter, auch Stevia genannt, sind Pflanzen der Gattung Stevia, die in Südamerika heimisch sind. Die Blätter enthalten Süßstoffe, die als Steviolglykoside bezeichnet werden und bis zu 300-mal süßer als Zucker sind. Diese werden aus den Blättern extrahiert und gereinigt, um sie als Lebensmittelzusatzstoffe zu verwenden.
Ist Süßblätter vegan?
Süßblätter ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Ist Süßblätter glutenfrei?
Sie sind auch kein Gluten.
Gehört Süßblätter zu den Hauptallergenen?
Süßblätter und die daraus gewonnenen Steviolglykoside sind keine der 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Süßblätter verwendet?
Steviolglykoside werden als Süßungsmittel in einer Vielzahl von Lebensmitteln eingesetzt, darunter Getränke, Süßwaren, Desserts und Molkereiprodukte.
Ist Süßblätter unbedenklich?
Steviolglykoside sind als Lebensmittelzusatzstoffe in der EU zugelassen und in der Unionsliste (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt.
Verwendungszweck
Steviolglykoside werden als Süßungsmittel in einer Vielzahl von Lebensmitteln eingesetzt, darunter Getränke, Süßwaren, Desserts und Molkereiprodukte. Sie dienen dazu, den Zuckergehalt zu reduzieren und gleichzeitig eine süße Geschmacksnote zu erzielen. Ihre Verwendung ist in vielen Ländern, einschließlich der EU, zugelassen.
Gesundheitliche Hinweise
Steviolglykoside sind als Lebensmittelzusatzstoffe in der EU zugelassen und in der Unionsliste (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt. Sie wurden von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bewertet. Bei den üblichen Verzehrmengen gelten sie als sicher. Es gibt keine Hinweise auf negative gesundheitliche Auswirkungen bei normalem Konsum. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt, die Aufnahme von freiem Zucker zu reduzieren, wozu auch die Verwendung von Süßungsmitteln beitragen kann.
Allergeninformationen
Süßblätter und die daraus gewonnenen Steviolglykoside sind keine der 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Sie sind auch kein Gluten. Kein kennzeichnungspflichtiges Allergen.
Lebensmittel mit Süßblätter
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