Süßblatt
Was ist Süßblatt?
Süßblatt, auch bekannt als Stevia, ist ein Süßungsmittel, das aus den Blättern der Pflanze Stevia rebaudiana gewonnen wird. Die Pflanze stammt ursprünglich aus Südamerika. Zur Gewinnung des Süßungsmittels werden die Blätter getrocknet, zerkleinert und mit Wasser oder einem organischen Lösungsmittel extrahiert. Die gewonnenen Süßstoffe werden anschließend gereinigt und getrocknet.
Ist Süßblatt vegan?
Süßblatt ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Ist Süßblatt glutenfrei?
Es ist weder glutenhaltig noch gehört es zu den anderen Hauptallergenen.
Gehört Süßblatt zu den Hauptallergenen?
Süßblatt ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Süßblatt verwendet?
Süßblatt wird als kalorienfreier Süßstoff in einer Vielzahl von Lebensmitteln und Getränken eingesetzt.
Ist Süßblatt unbedenklich?
Steviolglykoside, die Hauptbestandteile von Süßblatt-Extrakten, wurden von der EFSA bewertet und sind in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen.
Verwendungszweck
Süßblatt wird als kalorienfreier Süßstoff in einer Vielzahl von Lebensmitteln und Getränken eingesetzt. Es findet sich häufig in zuckerreduzierten oder zuckerfreien Produkten wie Erfrischungsgetränken, Süßwaren, Backwaren und Desserts. Seine Hauptfunktion ist die Süßung, wobei es herkömmlichen Zucker ersetzt.
Gesundheitliche Hinweise
Steviolglykoside, die Hauptbestandteile von Süßblatt-Extrakten, wurden von der EFSA bewertet und sind in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. Sie sind in der Union Liste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt. Bei üblichen Verzehrmengen gibt es keine bekannten negativen gesundheitlichen Auswirkungen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Empfehlungen zu einer zuckerarmen Ernährung herausgegeben, die den Ersatz von Zucker durch kalorienfreie Süßstoffe einschließen kann.
Allergeninformationen
Süßblatt ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es ist weder glutenhaltig noch gehört es zu den anderen Hauptallergenen.
Lebensmittel mit Süßblatt
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