Steviablatt
Was ist Steviablatt?
Steviablatt ist die getrocknete Blatt-Droge der Steviapflanze (Stevia rebaudiana Bertoni). Die Pflanze stammt ursprünglich aus Südamerika und wird heute in verschiedenen Regionen weltweit angebaut. Die Blätter werden geerntet, getrocknet und können dann direkt oder nach Extraktion der Süßstoffe verwendet werden.
Ist Steviablatt vegan?
Steviablatt ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Ist Steviablatt glutenfrei?
Es ist weder glutenhaltig noch gehört es zu den anderen aufgeführten Hauptallergenen.
Gehört Steviablatt zu den Hauptallergenen?
Steviablatt ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Steviablatt verwendet?
Steviablätter und ihre Extrakte werden als Süßungsmittel eingesetzt.
Ist Steviablatt unbedenklich?
Steviolglykoside, die aus Steviablättern gewonnen werden, sind in der EU als Lebensmittelzusatzstoff (Süßungsmittel) zugelassen und in der Unionsliste (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt.
Verwendungszweck
Steviablätter und ihre Extrakte werden als Süßungsmittel eingesetzt. Sie liefern kalorienfreie Süße und werden daher häufig in Lebensmitteln und Getränken verwendet, die als kalorienreduziert oder zuckerfrei vermarktet werden. Typische Produkte sind zuckerfreie Süßigkeiten, kalorienreduzierte Getränke und Desserts.
Gesundheitliche Hinweise
Steviolglykoside, die aus Steviablättern gewonnen werden, sind in der EU als Lebensmittelzusatzstoff (Süßungsmittel) zugelassen und in der Unionsliste (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Sicherheit von Steviolglykosiden bewertet. Sie werden in üblichen Verzehrmengen als sicher eingestuft. Es gibt keine Hinweise auf negative gesundheitliche Auswirkungen bei der Verwendung im Rahmen der Zulassung.
Allergeninformationen
Steviablatt ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es ist weder glutenhaltig noch gehört es zu den anderen aufgeführten Hauptallergenen.
Lebensmittel mit Steviablatt
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