Natürliche Gewürzaromen
Was ist Natürliche Gewürzaromen?
Natürliche Gewürzaromen sind Extrakte aus verschiedenen Gewürzen, Kräutern und anderen pflanzlichen Stoffen. Sie werden durch verschiedene Verfahren wie Extraktion oder Destillation gewonnen, um die typischen Geschmacks- und Geruchsstoffe zu isolieren. Diese Aromen werden verwendet, um den Geschmack von Lebensmitteln zu intensivieren oder zu verändern.
Gehört Natürliche Gewürzaromen zu den Hauptallergenen?
Natürliche Gewürzaromen sind keine der 14 kennzeichnungspflichtigen Hauptallergene gemäß Anhang II der EU-Lebensmittelinformationsverordnung.
Wofür wird Natürliche Gewürzaromen verwendet?
Hersteller setzen natürliche Gewürzaromen ein, um den Geschmack von Lebensmitteln zu verbessern oder zu verfeinern.
Ist Natürliche Gewürzaromen unbedenklich?
Natürliche Gewürzaromen sind keine zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe im Sinne der EU-Verordnungen und fallen daher nicht unter die Kennzeichnungspflicht mit E-Nummern.
Verwendungszweck
Hersteller setzen natürliche Gewürzaromen ein, um den Geschmack von Lebensmitteln zu verbessern oder zu verfeinern. Sie finden häufig Anwendung in herzhaften Produkten wie Suppen, Saucen, Fleischwaren und Snacks. Auch in Backwaren und Getränken können sie zur Geschmacksabrundung beitragen.
Gesundheitliche Hinweise
Natürliche Gewürzaromen sind keine zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe im Sinne der EU-Verordnungen und fallen daher nicht unter die Kennzeichnungspflicht mit E-Nummern. Sie werden in der Regel als sicher für den Verzehr angesehen, wenn sie in den üblichen Mengen in Lebensmitteln enthalten sind. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) haben keine spezifischen Bewertungen für die Kategorie 'natürliche Gewürzaromen' als Ganzes durchgeführt, da es sich nicht um eine definierte Stoffgruppe handelt. Die Sicherheit einzelner aromatischer Substanzen wird im Rahmen der Aromenverordnung bewertet.
Allergeninformationen
Natürliche Gewürzaromen sind keine der 14 kennzeichnungspflichtigen Hauptallergene gemäß Anhang II der EU-Lebensmittelinformationsverordnung. Es muss jedoch geprüft werden, ob die zugrundeliegenden Gewürze oder Kräuter selbst Allergene enthalten, die dann gemäß den allgemeinen Kennzeichnungsvorschriften deklariert werden müssen.
Lebensmittel mit Natürliche Gewürzaromen
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