Natriumcyclamat Acesulfam K
Was ist Natriumcyclamat Acesulfam K?
Natriumcyclamat und Acesulfam K sind zwei verschiedene Süßstoffe, die häufig zusammen verwendet werden. Natriumcyclamat wird synthetisch hergestellt, während Acesulfam K ebenfalls ein synthetischer Süßstoff ist. Beide werden als Ersatz für Zucker eingesetzt, um Lebensmitteln Süße zu verleihen, ohne Kalorien hinzuzufügen.
Ist Natriumcyclamat Acesulfam K vegan?
Natriumcyclamat Acesulfam K ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Natriumcyclamat Acesulfam K zu den Hauptallergenen?
Natriumcyclamat und Acesulfam K sind keine der 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Natriumcyclamat Acesulfam K verwendet?
Diese Süßstoffkombination wird von Herstellern eingesetzt, um Produkten eine intensive Süße zu verleihen, ohne Zucker und Kalorien hinzuzufügen.
Ist Natriumcyclamat Acesulfam K unbedenklich?
Natriumcyclamat und Acesulfam K sind in der EU als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen und auf der Unionsliste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.
Verwendungszweck
Diese Süßstoffkombination wird von Herstellern eingesetzt, um Produkten eine intensive Süße zu verleihen, ohne Zucker und Kalorien hinzuzufügen. Sie finden sich häufig in kalorienreduzierten oder zuckerfreien Erfrischungsgetränken, Fruchtlimonaden und anderen Süßwaren.
Gesundheitliche Hinweise
Natriumcyclamat und Acesulfam K sind in der EU als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen und auf der Unionsliste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Beide Süßstoffe wurden von der EFSA bewertet. Es gibt keine Hinweise auf gesundheitliche Beeinträchtigungen bei der üblichen Aufnahme von Lebensmitteln, die diese Süßstoffe enthalten. Die wissenschaftliche Bewertung von Süßstoffen ist ein fortlaufender Prozess.
Allergeninformationen
Natriumcyclamat und Acesulfam K sind keine der 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Kein kennzeichnungspflichtiges Allergen.
Lebensmittel mit Natriumcyclamat Acesulfam K
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