Natriumaluminiumphosphat
Was ist Natriumaluminiumphosphat?
Natriumaluminiumphosphat ist eine anorganische chemische Verbindung, die als Säuerungsmittel und Backtriebmittel eingesetzt wird. Es handelt sich um ein Salz, das aus Natrium, Aluminium und Phosphat besteht. Die Herstellung erfolgt durch chemische Synthese.
Ist Natriumaluminiumphosphat vegan?
Natriumaluminiumphosphat ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Natriumaluminiumphosphat zu den Hauptallergenen?
Natriumaluminiumphosphat ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Natriumaluminiumphosphat verwendet?
In der Lebensmittelindustrie wird Natriumaluminiumphosphat häufig als Backtriebmittel in Backwaren wie Kuchen und Muffins verwendet.
Ist Natriumaluminiumphosphat unbedenklich?
Natriumaluminiumphosphat ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und auf der Unionsliste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.
Verwendungszweck
In der Lebensmittelindustrie wird Natriumaluminiumphosphat häufig als Backtriebmittel in Backwaren wie Kuchen und Muffins verwendet. Es reagiert mit Natriumhydrogencarbonat, um Kohlendioxid freizusetzen, was zu einer Lockerung des Teiges führt. Es kann auch als Säureregulator fungieren.
Gesundheitliche Hinweise
Natriumaluminiumphosphat ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und auf der Unionsliste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Die EFSA hat diesen Stoff bewertet. Bei üblichen Aufnahmemengen aus Lebensmitteln gibt es keine Hinweise auf gesundheitliche Beeinträchtigungen. Aluminiumhaltige Lebensmittelzusatzstoffe werden von Behörden wie der EFSA und dem BfR kontinuierlich überwacht.
Zulassungsstatus
In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)
Zugelassene Verwendungen in der EU
| Lebensmittelkategorie | Höchstmenge |
|---|---|
| 7.2 Feine Backwaren | 1000 |
| 7.2 Feine Backwaren | 400 |
Allergeninformationen
Natriumaluminiumphosphat ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es gehört nicht zu den 14 Hauptallergenen.
Lebensmittel mit Natriumaluminiumphosphat
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