Matetee
Was ist Matetee?
Matetee, auch Mate genannt, ist ein Aufgussgetränk, das aus den getrockneten Blättern und Zweigen des Mate-Strauchs (Ilex paraguariensis) hergestellt wird. Dieser Strauch ist in Südamerika heimisch, insbesondere in Argentinien, Paraguay und Brasilien. Die Blätter werden geerntet, getrocknet und oft geröstet, bevor sie zur Zubereitung des Getränks verwendet werden.
Ist Matetee vegan?
Matetee ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Ist Matetee glutenfrei?
Er ist weder glutenhaltig noch gehört er zu den anderen Hauptallergenen.
Gehört Matetee zu den Hauptallergenen?
Matetee ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen im Sinne der EU-Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Matetee verwendet?
Matetee wird wegen seines charakteristischen Geschmacks und seiner anregenden Eigenschaften geschätzt.
Ist Matetee unbedenklich?
Matetee ist kein Lebensmittelzusatzstoff und unterliegt daher nicht der Zulassungspflicht nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008.
Verwendungszweck
Matetee wird wegen seines charakteristischen Geschmacks und seiner anregenden Eigenschaften geschätzt. In der Lebensmittelindustrie wird er häufig als natürliches Aroma in Getränken wie Limonaden, Eistees und Energydrinks eingesetzt. Er verleiht den Produkten eine leicht herbe und erfrischende Note.
Gesundheitliche Hinweise
Matetee ist kein Lebensmittelzusatzstoff und unterliegt daher nicht der Zulassungspflicht nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008. Er enthält von Natur aus Koffein und wird wegen seiner antioxidativen Eigenschaften untersucht. Die EFSA hat die Sicherheit von Mate-Extrakten im Zusammenhang mit bestimmten gesundheitsbezogenen Angaben bewertet. Es gibt keine Hinweise darauf, dass der Konsum von Matetee in üblichen Mengen gesundheitsschädlich ist. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) gibt allgemeine Empfehlungen zur Reduzierung des Zuckerkonsums, was auch für gesüßte Mate-Getränke gilt.
Allergeninformationen
Matetee ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen im Sinne der EU-Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Er ist weder glutenhaltig noch gehört er zu den anderen Hauptallergenen.
Lebensmittel mit Matetee
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