Zutat

Ladenstückchen

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Hersteller fügen Ladenstückchen Lebensmitteln hinzu, um Süße und eine angenehme Textur zu verleihen. Sie …

Was ist Ladenstückchen?

Ladenstückchen sind kleine, oft stückige Bestandteile in Lebensmitteln, die typischerweise aus getrockneten Früchten wie Rosinen oder Sultaninen bestehen. Sie werden durch Trocknen von Trauben gewonnen und dienen als natürliche Süßungsmittel und Texturgeber. Die Stückchen sind ein Naturprodukt und enthalten die konzentrierten Inhaltsstoffe der Frucht.

Ist Ladenstückchen vegan?

Ladenstückchen ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Ist Ladenstückchen glutenfrei?

Sie sind weder glutenhaltig noch gehören sie zu den anderen in Anhang II der Lebensmittel-Informationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011 aufgeführten Hauptallergenen.

Gehört Ladenstückchen zu den Hauptallergenen?

Ladenstückchen sind kein kennzeichnungspflichtiges Allergen.

Wofür wird Ladenstückchen verwendet?

Hersteller fügen Ladenstückchen Lebensmitteln hinzu, um Süße und eine angenehme Textur zu verleihen.

Ist Ladenstückchen unbedenklich?

Ladenstückchen sind kein Lebensmittelzusatzstoff und fallen daher nicht unter die EU-Regulierung für Zusatzstoffe.

Verwendungszweck

Hersteller fügen Ladenstückchen Lebensmitteln hinzu, um Süße und eine angenehme Textur zu verleihen. Sie werden häufig in Frühstückscerealien, Müslis, Backwaren wie Muffins und Kuchen sowie in Eiscreme verwendet. Ihre natürliche Süße kann dazu beitragen, den Bedarf an zugesetztem Zucker zu reduzieren.

Gesundheitliche Hinweise

Ladenstückchen sind kein Lebensmittelzusatzstoff und fallen daher nicht unter die EU-Regulierung für Zusatzstoffe. Sie sind ein Naturprodukt und werden in üblichen Verzehrmengen als sicher betrachtet. Da sie konzentrierte Fruchtzucker enthalten, tragen sie zur Gesamtzuckeraufnahme bei. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt, den Konsum von freien Zuckern zu begrenzen.

Allergeninformationen

Ladenstückchen sind kein kennzeichnungspflichtiges Allergen. Sie sind weder glutenhaltig noch gehören sie zu den anderen in Anhang II der Lebensmittel-Informationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011 aufgeführten Hauptallergenen.

Lebensmittel mit Ladenstückchen

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

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