Künstliches Aroma
Was ist Künstliches Aroma?
Künstliche Aromen sind Stoffgemische, die dazu dienen, Lebensmittelgeschmack zu verändern oder zu intensivieren. Sie werden synthetisch hergestellt und ahmen natürliche Aromen nach oder kreieren völlig neue Geschmacksprofile. Diese Aromen werden oft aus verschiedenen chemischen Verbindungen zusammengesetzt, um bestimmte sensorische Eigenschaften zu erzielen.
Gehört Künstliches Aroma zu den Hauptallergenen?
Künstliche Aromen sind kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Künstliches Aroma verwendet?
Hersteller setzen künstliche Aromen ein, um den Geschmack von Lebensmitteln zu verbessern, zu vereinheitlichen oder zu verstärken.
Ist Künstliches Aroma unbedenklich?
Künstliche Aromen sind in der EU als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen, sofern sie auf der Unionsliste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt sind und die dort festgelegten Verwendungsbedingungen eingehalten werden.
Verwendungszweck
Hersteller setzen künstliche Aromen ein, um den Geschmack von Lebensmitteln zu verbessern, zu vereinheitlichen oder zu verstärken. Sie finden breite Anwendung in Süßwaren wie Bonbons, in Aufstrichen, Schokoladenprodukten und vielen anderen verarbeiteten Lebensmitteln, um ein ansprechendes Geschmackserlebnis zu gewährleisten.
Gesundheitliche Hinweise
Künstliche Aromen sind in der EU als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen, sofern sie auf der Unionsliste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt sind und die dort festgelegten Verwendungsbedingungen eingehalten werden. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bewertet die Sicherheit von Aromastoffen. Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch in Lebensmitteln gelten sie als sicher. Es gibt keine Hinweise auf gesundheitsschädliche Wirkungen bei üblichen Verzehrmengen, und es gibt keine nennenswerten Kontroversen bezüglich ihrer Sicherheit.
Allergeninformationen
Künstliche Aromen sind kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Sie sind weder direkt noch indirekt von den 14 Hauptallergenen abgeleitet, die eine Hervorhebung in der Zutatenliste erfordern.
Lebensmittel mit Künstliches Aroma
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