Zutat

Kakaobohnensplitter

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Kakaobohnensplitter werden als Zutat verwendet, um den Kakaogeschmack in Lebensmitteln zu intensivieren und eine …

Was ist Kakaobohnensplitter?

Kakaobohnensplitter sind kleine Stücke, die aus gerösteten und zerkleinerten Kakaobohnen gewonnen werden. Sie sind ein Nebenprodukt der Schokoladenherstellung und verleihen Produkten einen intensiven Kakaogeschmack und eine leicht bittere Note. Die Splitter können je nach Verarbeitung unterschiedlich fein oder grob sein.

Ist Kakaobohnensplitter vegan?

Kakaobohnensplitter ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Gehört Kakaobohnensplitter zu den Hauptallergenen?

Kakaobohnensplitter sind kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Wofür wird Kakaobohnensplitter verwendet?

Kakaobohnensplitter werden als Zutat verwendet, um den Kakaogeschmack in Lebensmitteln zu intensivieren und eine interessante Textur zu erzeugen.

Ist Kakaobohnensplitter unbedenklich?

Kakaobohnensplitter sind kein Lebensmittelzusatzstoff und fallen nicht unter die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008.

Verwendungszweck

Kakaobohnensplitter werden als Zutat verwendet, um den Kakaogeschmack in Lebensmitteln zu intensivieren und eine interessante Textur zu erzeugen. Sie finden sich häufig in Pralinen, Schokoladenriegeln, Eiscreme und Backwaren wie Keksen und Kuchen.

Gesundheitliche Hinweise

Kakaobohnensplitter sind kein Lebensmittelzusatzstoff und fallen nicht unter die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008. Sie sind ein natürlicher Bestandteil der Kakaobohne. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Sicherheit von Kakao und Kakaoerzeugnissen im Allgemeinen bewertet. Bei üblichem Verzehr sind keine negativen gesundheitlichen Auswirkungen zu erwarten. Es gibt keine bekannten Kontroversen bezüglich der gesundheitlichen Auswirkungen von Kakaobohnensplittern bei normalem Konsum.

Allergeninformationen

Kakaobohnensplitter sind kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Sie sind nicht von den 14 Hauptallergenen abgeleitet.

Lebensmittel mit Kakaobohnensplitter

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

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