Isomalt
Was ist Isomalt?
Isomalt ist ein Zuckeraustauschstoff, der aus Zuckerrüben gewonnen wird. Es wird durch eine zweistufige Umwandlung von Saccharose hergestellt, zuerst zu Isosaccharid und dann zu Isomalt. Isomalt ist ein Gemisch aus zwei Disacchariden: 1,6-GPs (α-D-Glucopyranosyl-1,6-sorbitol) und 1,1-GPM (α-D-Glucopyranosyl-1,1-mannitol).
Ist Isomalt vegan?
Isomalt ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Ist Isomalt glutenfrei?
Es ist auch nicht von glutenhaltigem Getreide abgeleitet.
Gehört Isomalt zu den Hauptallergenen?
Isomalt ist kein Allergen und muss daher nicht als kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 hervorgehoben werden.
Wofür wird Isomalt verwendet?
Isomalt wird als Zuckeraustauschstoff in Lebensmitteln eingesetzt, um Süße zu liefern, ohne den Blutzuckerspiegel stark zu beeinflussen.
Ist Isomalt unbedenklich?
Isomalt ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.
Verwendungszweck
Isomalt wird als Zuckeraustauschstoff in Lebensmitteln eingesetzt, um Süße zu liefern, ohne den Blutzuckerspiegel stark zu beeinflussen. Es wird häufig in zuckerfreien oder zuckerreduzierten Produkten wie Bonbons, Kaugummis, Backwaren und Eiscreme verwendet. Seine Eigenschaften ähneln denen von Zucker, wie z.B. die Fähigkeit zur Kristallisation und die thermische Stabilität beim Backen.
Gesundheitliche Hinweise
Isomalt ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Es wurde von der EFSA bewertet. Isomalt wird vom Körper nur langsam und unvollständig verstoffwechselt, was zu einer geringeren Kalorienzahl im Vergleich zu Zucker führt. Der Verzehr größerer Mengen kann abführend wirken. Es gibt keine Hinweise auf schwerwiegende gesundheitliche Bedenken bei üblichem Konsum.
Allergeninformationen
Isomalt ist kein Allergen und muss daher nicht als kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 hervorgehoben werden. Es ist auch nicht von glutenhaltigem Getreide abgeleitet.
Lebensmittel mit Isomalt
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